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Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sie deckt Schäden, die im Gebäude durch Brandeinwirkung, Blitzschlag oder eine Explosion entstehen.

Brandschäden müssen durch ein sich selbst ausbreitendes Feuers begründet sein, so dass Schäden, die durch Zigaretten entstehen, nicht versichert sind. Brandstiftung ist regelmäßig versichert.

Umlage auf Mieter: Die Prämien für die Feuerversicherung sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlegbar bezeichnet sind.

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