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Welche Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden?

Umlagefähig sind nur solche Kosten, die dem Vermieter fortlaufend entstehen und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie gewährleisten.

Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten ermöglichen erst den bestimmungsgemäßen Gebrauch und gehen zu Lasten des Vermieters. Auch die durch die Verwaltung der Immobilie entstehenden Kosten braucht der Mieter nicht zu bezahlen. Soweit es um Wartungskosten geht, kommt es auf die Gegebenheiten an.

18 Antworten auf "Welche Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden?"

  • Kunze Karola
    2. Oktober 2013 - 21:42 Antworten

    Darf der Vermieter die Haftpflichtversicherung einer leerstehenden Wohnung im Haus auf die anderen Mieter verteilen???

    • Dennis Hundt
      3. Oktober 2013 - 08:45 Antworten

      Hallo Karola,

      schauen Sie in Ihrem Mietvertrag. Die Umlage wird vermutlich nach Wohnfläche vereinbart sein, das heisst, für den Leerstand trägt der Vermieter die Kosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra Boberek-Hantschel
    21. Dezember 2013 - 13:41 Antworten

    Mehrere Fragen zur Nebenkostenabrechnung 2012:

    Winterdienst, Hauswart & Garten- bzw. Außenanlagen-Pflege sowie Hausreinigung noch separat als Posten zusammen nebenher abrechenbar?

    Wurde auch vor Verkauf der Immobilie in keiner Abrechnung des privaten Vermieters berechnet.
    Bei dem waren die halbjährlichen Wartungsarbeiten der Fenster und der alten Messingrohre automatisch der gute Service.

    Es ist so auch im Mietvertrag nicht eingetragen!

    Obwohl es keine Außen- oder Gartenanlage gibt, die zum Haus gehört, die Hausreinigung erfolgt durch die Mieter selbst mittels Plan, den wir selbst verfassen genauso wie die Mülltonnenregelung.

    Im Hausflur splittert die Wand ab nach vermutlichem Wasserschaden, die Mosaikfenster haben fehlende Scheibenteile, es zieht “wie Hechtsuppe” im ganzen Haus.
    Die Beleuchtung am Eingangsflur wurde erst nach 6 Monaten erneuert, die Haustüre hatte einen Schlossdefekt und war den ganzen Tag über auf, die Wohnungstüren sind verzogen und auch noch mit Glasfenstern versehen, erst nach zigfacher Anzeige durch sämtliche Mieter wurde nach 9 Monaten das Schloss repariert.

    In der Wohnung selbst sind die meisten Fenster defekt, eines lässt sich gar nicht mehr sicher verschließen, der Griff dreht durch.

    Die Küchenscheibe (Doppelverglasung) ist mittlerweile von innen so trübe wie Milchglas geworden, wenn es regnet muss ein Handtuch auf dem Fensterbrett gelegt werden wegen Nässe…beginnender Schimmelbefall an den Silikonstellen des Rahmens.

    Die alten Messingrohre wurden früher (bevor in 4 Jahren 5 Verwalterwechsel stattgefunden haben) automatisch halbjährlich gereinigt, es stinkt aktuell in der Dusche nach Kanal, es blubbert dort alles hoch, wenn man am Waschbecken Wasser laufen lässt.

    Die Warmwasser- und Heizungsversorgung erfolgt in der Wohnung mittels Gastherme, diese war damals in 2009 neu ersetzt worden und innerhalb eines Jahres nun 2 mal defekt, eine Warmwasser- oder Heizungsverfügung war nicht gegeben.

    Der Vermieter (die Gesellschaft) hat erst nach Androhung der Beauftragung eines entsprechenden Notdienstes durch mich einen Handwerker geschickt, nachdem ich fast 10 Tage brauchte, um überhaupt Jemanden zu erreichen.

    Nach nicht mal 1 Jahr Hausbesitz kam dann direkt eine Mieterhöhung ins Haus geflattert, die nicht korrekt zusammengerechnet war, aber von mir voll inhaltlich einverstanden mit der falschen Summe unterschrieben werden sollte. Widerspruch ist meinerseits erfolgt!

    Sämtliche Mängel wurden bereits mehrfach ans Hausmeister-Board geschrieben, der Verwalter wurde durch mich 2 x schriftlich über alles in Kenntnis gesetzt!

    Ich weiss auch nicht, wie die Schlüssel der Berechnung sich zusammensetzen, da wir in der unteren Etage ein Gewerbeobjekt haben (Friseur) sowie die oberste Etage mit 145 m2 Wohnungsgröße stand 1,5 Jahre leer.

    Ich habe letztes Jahr anhand der Nebenkostenabrechnung von 40 EUR/Monat auf 60EUR/Monat aufgerechnet und soll jetzt trotzdem noch fast 400 EUR nachzahlen, also doppelt soviel wie im Jahr zuvor, vor Anpassung!

    Meine Abschläge sind auch nicht korrekt verrechnet worden, es werden nur 540 EUR Vorauszahlungen meinerseits angegeben, obwohl 720 EUR geleistet wurden.

    Was soll ich hier jetzt tun?

  • Lena Wiedenlübbert
    21. Januar 2017 - 10:43 Antworten

    Hallo,
    ich habe zwei Fragen zu meiner Abrechnung:

    Darf mein Vermieter die Haftpflichtversicherung für das Haus auf uns, die Mieter, umlegen, wenn wir selbst für eine Haftpflichtversicherung für die Wohnung zahlen?

    Dürfen die Kosten für Kaminkehren und Messen der Therme auf die Mieter umgelegt werden?

    Wenn möglich, bitte die Antwort mit Gesetzen belegen, mein Vermieter ist da ein bisschen eigen.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      22. Januar 2017 - 16:15 Antworten

      Hallo Lena,

      Gebäudehaftpflichtversicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung sind typische umlegbare Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schack
    14. März 2019 - 15:10 Antworten

    Dürfen Sanierungs-, Modernisíerungskosten etc. umgelegt werden? Es wurde die Hausfassade neu gestrichen sowie der Hausflur wegen Schimmel und Rissen in de Wänden saniert. Was habe ich als Mieter damit zu tun? Unser Haus wird von einem Büro verwaltet und der Vermieter legt anteilig die Kosten dafür um, ist das rechtens?

    MFG
    Ruth

    • Dennis Hundt
      15. März 2019 - 08:55 Antworten

      Hallo Ruth,

      Modernisierung kann umgelegt werden, Instandhaltung nicht. Das muss der Vermieter sauber trennen. Das Ganze hat mit der Nebenkostenabrechnung nichts zu tun, aber das nur am Rande.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Bahlke
    24. August 2019 - 08:40 Antworten

    Hallo,
    wir haben letzte Woche einen neuen Warmwasserspeicher bekommen weil der alte Defekt war darf mein Vermieter diese Kosten auf die Nebenkosten Abrechnung stellen?

    • Dennis Hundt
      26. August 2019 - 10:26 Antworten

      Hallo Michael,

      Instandhaltungen muss der Vermieter selbst tragen/zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sylke Krack
    23. November 2020 - 10:31 Antworten

    Hallo,
    meine Hausverwaltung fordert mich auf,einmal jährlich die Thermenwartung
    in meiner Wohnung durch eine Fachfirma durchführen zu lassen.Im Februar 20
    habe ich dieses machen lassen.Meine Kosten dafür: 95,20 Euro.
    Jetzt im November war meine Therme defekt,Fachfirma war da zur Reparatur.
    Keine Woche später hatte ich eine Rechnung meiner Hausverwaltung über 67,86 Euro
    in meinem Briefkasten für die Thermenreparatur.Zahlbar sofort!Nach Anruf bei meiner Hausverwaltung,und Nachfrage warum ich diese Rechnung bezahlen muss,wurde mir gesagt,das ich nach § 14 die Kosten für
    Kleinreparaturen/Instandtsetzungen bis 100 Euro selber zu tragen habe.
    Ist das erlaubt? Wofür zahle ich dann die Thermenwartung??

    • Dennis Hundt
      23. November 2020 - 16:08 Antworten

      Hallo Sylke,

      die Wartung hat nichts mit der Reparatur zu tun. Aber: Reparaturen an der Gas-Therme sind in der Regel keine KLeinreparaturen. Recherchieren Sie nach Urteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Schmidt
    15. Dezember 2021 - 17:29 Antworten

    Heute habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Darin befindet sich der Posten Wasser/Abwasser aus 2019 Nachberechnung mit 175 €.

    Muss ich das bezahlen?

    Viele Grüße
    Andrea Schmidt

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2021 - 20:42 Antworten

      Hallo Andrea,

      prüfen Sie, warum die Kosten erst ins Jahr 2020 eingeflossen sind. Wann würde der Bescheid vom Wasser/Abwasserverband erstellt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Schmidt
    17. Dezember 2021 - 16:37 Antworten

    Hallo Dennis,

    Danke für die Antwort. Mein Vermieter hat uns bisher keinen eiblick in die Unterlagen gewährt.
    Ich habe im Jahr 2019 Wasser und Abwasser gezahlt und auch jetzt für 2020. ich möchte mal wissen, wie er das nachberechnet!

    Viele Geüße
    Andrea

  • Erich Reichertz
    19. April 2023 - 14:52 Antworten

    Leider ist die (Un)Zulässigkeit von wiederkehrenden Beiträgen für Kosten des öffentlichen Straßenausbaues nicht zu finden.

  • Torsten
    27. Dezember 2023 - 11:00 Antworten

    Hallo,
    dürfen z.B. bei Heizungsreinigung oder Öltankreinigung, etc., die benötigen Materialien mit in die Nebenkostenabrechnung?
    Oder ist das Material immer herauszurechnen?

    Danke für eine kurze Info
    Viele Grüße
    Torsten

    • Dennis Hundt
      28. Dezember 2023 - 14:35 Antworten

      Hallo Torsten,

      Materialkosten trägt der Vermieter. Eine Ausnahme kann Kleinmaterial darstellen (z.B. Dichtungen, etc.).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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