Soweit der Mieter auf die Nebenkosten Vorauszahlungen leistet, hat er Anspruch darauf, dass der Vermieter den Kostenaufwand endgültig abrechnet. Daraus kann sich eine Nachforderung des Vermieters oder ein Erstattungsanspruch des Mieters ergeben.
Um Klarheit zu schaffen, ist der Vermieter verpflichtet, die abgelaufene Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten abzurechnen. Versäumt der Vermieter diese Ausschlussfrist, darf der Mieter die Nachzahlung verweigern, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung ausnahmsweise nicht zu vertreten.
31. Dezember 2018 - 18:36
Guten Abend,
genügt die Zustellung der Nebenkostenabrechnung per E- Mail?
1. Januar 2019 - 22:54
Hallo Frau Born,
hier die Antwort: Zustellung der Nebenkostenabrechnung per E-Mail zulässig?
Viele Grüße
Dennis Hundt