Der Mieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 3 Jahren einfordern. Danach verjährt sein Anspruch. Hat der Vermieter die Abrechnung erstellt, verjährt ein Erstattungsguthaben des Mieters ebenfalls nach 3 Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Mieters entstanden ist und die Abrechnung verlangen kann. Der Anspruch des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2011 verjährt also zum 31.12.2015.
Umgekehrt verjährt der Anspruch des Vermieters auf die eventuelle Nachberechnung von Nebenkosten erst mit Kenntnis von den Umständen, die die Nachforderung begründen.
- Hier ein ganz wichtiger und ausführlicher Artikel zur Verjährungsfrist der Nebenkostenabrechnung (mit Beispielen).
24. Mai 2022 - 18:29
Guten Tag
Seit Jahren hat mein Vermieter keine richtige Nebenkostenabrechnung erstellt ( 9 Jahre)sondern immer nur die Kopie der Hausverwaltung an mich weitergeleitet und mir das Guthaben überwiesen.Dabei hat er nie die Grundsteuer sowie die Müllgebühren abgezogen,ich glaube,aus Unwissenheit. Jedes Jahr habe ich geglaubt,irgendwann wird es ihm auffallen,war aber nicht so.Nun werde ich ausziehen und wollte fragen,hätte ich ihn darauf aufmerksam machen müssen und kann er es nachfordern oder mit der Kaution verrechnen,wenn es ihm jetzt auffällt?Ich hatte kein gutes Gefühl dabei,aber mein Vermieter hat sich nie um die Wohnung gekümmert,er wohnt 500 km entfernt ich habe mich um alle Reparaturen selbst gekümmert usw..
Ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Renate
24. Mai 2022 - 21:40
Hallo Renate,
ich denke es sieht sehr gut aus für Sie. Mehr in diesem Beitrag: Korrektur der Nebenkostenabrechnung zum Nachteil des Mieters – Geht das?!
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Oktober 2023 - 20:27
Guten Tag,
habe dem Mieter Anfang März 2023 die Nebenkostenabrechnung von 2022 geschickt.
Die Nachzahlung ist noch nicht auf meinem Konto eingegangen.
Kann ich die jetzt noch einfordern oder ist die Frist dazu abgelaufen?
Bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kornelia
2. Oktober 2023 - 12:00
Hallo Kornelia,
natürlich können uns sollen Sie die Nachzahlung einfordern.
Viele Grüße
Dennis Hundt