Über die Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung) gewährt der Versicherer dem Eigentümer und Vermieter einer Immobilie Versicherungsschutz, wenn dieser wegen eines Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Eine Schadensersatzpflicht des Grundstückeigentümers kann sich insbesondere aus der Nichtbeachtung der Streu-, Reinigungs- und Instandhaltungspflicht des Gebäudes und Grundstücks ergeben.
Die Deckungssumme sollte einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und hängt von Lage, Größe und Nachbarschaft des Objekts ab. Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämie ist meist der Bruttojahresmietwert, aber auch die Anzahl der Wohneinheiten oder die Wohnflächen.
Typische Beispiele für die Gebäudehaftpflichtversicherung: der vom Dach fallende Ziegel verletzt einen Passanten oder vor dem Haus rutscht ein Fußgänger bei Glatteis aus, weil der Eigentümer nicht gestreut hat.
Dürfen die Kosten der Gebäudehaftpflichtversicherung auf den Mieter umgelegt werden?
- Der Vermieter kann die Versicherungsprämien auf den Mieter umlegen. Die Kosten der Haftpflichtversicherung sind gemäß § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung umlagefähige Nebenkosten und somit auf den einzelnen Mieter umlegbar.
3. Juni 2014 - 06:22
Guten Tag,
im Gegensatz zum Vorjahr hat die Vermieterin, auch noch ohne uns Bescheid zu geben, die Gebäudeversicherung gewechselt und der Gesamtbetrag dieser Versicherung ist von 354 Euro auf 960 Euro gestiegen. Nach Verteilung auf die einzelnen Mietparteien (3 Parteien) sollen wir dieses Jahr 155 Euro mehr bezahlen (aufgrund dieser Versicherung), sodass uns sogar das erste Mal eine Nachzahlung von fast 150 Euro bei der NK Abrechnung ins Haus geflattert kam. Ist dies rechtens? Müssen wir diesen Mehrbetrag bezahlen?
4. Juni 2014 - 05:33
Hallo Frau Forster,
zum einem muss die Vermieterin Sie nicht fragen, wo die Versicherung oder ein anderes Dienstleister gewechselt werden darf. Dennoch muss die Vermieterin sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Wie die Dinge bei Ihnen genau liegen, muss mit einer Prüfung der Nebenkostenabrechnung und der Versicherungsunterlagen festgestellt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2016 - 14:08
Meine Vermieterin hat mir jahrelang die Grundsteuer und Versicherung für ein zweites ca. 400 m² großes Grundstück (bebaut mit Garagen, befestigten Freiflächen und Wiese) in der Nebenkostenabrechnung “untergejubelt”.
In der “Korrektur” legt sie jetzt für die Immobilienversicherung eine Aufschlüsslung der Versicherung (Allianz) nach Wert der Gebäude (Wohngebäude: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Glas anderes Grundstück: Feuer, Sturm) auf beiden Grundstücken vor.
Bei der Haftpflicht hat sie selbst einen Aufteilungsschlüssel erstellt, der auf den vermieteten Wohnungen einmal und den vermieteten Garagen und den befestigten Freiflächen (nur Teil des Gesamtgrundstückes) basiert. Nach meinem Kenntnisstand hat sie aber die befestigte Freifläche und ein weiteres Teil des unbebauten Grundstückes an einen Autohändler vermietet. Deshalb bin ich mit dem Aufteilungsschlüssel nicht einverstanden. Gibt es für so einen Fall Leitlinien, denn die Haftpflicht deckt ja die Gesamtgröße des Grundstückes ab ? Kann ich z.B. auch die Einsicht in Mietverträge (Autohändler) verlangen.
24. Februar 2019 - 01:07
Hallo,
In meinem Mietvertrag sind weder die Gebäudeversicherung noch die Grundsteuer erwähnt. Muss ich die dann zahlen?
Liebe Grüße
C.C.
24. Februar 2019 - 08:02
Hallo Carina,
Grundsteuer wird oft als “öffentliche Last” bezeichnet. Grundsätzlich müssen Sie nur Kosten tragen, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Februar 2020 - 14:07
Der Vermieter beabsichtigt die Wohnhäuser aufzustocken. Angekündigt ist eine hohe Prämienerhöhung in der Nebenkosten Abrechnung. Ist das zulässig?
28. Mai 2020 - 21:21
Hallo,
Wir sind am 30.04.2019 ausgezogen und haben jetzt die Nebenkostenabrechnung erhalten. Da es ein Eigentümerwechsel gab in dem Haus änderte sich auch die gesamte Versicherungslage und aus 250 Euro im Jahr (die Versicherung hatte zum 30.04.19 selbst gekündigt) wurden fast 700 Euro ab 01.05.19 bis zum 31.12.19, also wird mir die komplette Summe (950 Euro)in der Abrechnung angerechnet ist das eigentlich normal?? LG Maik
29. Mai 2020 - 10:39
Hallo Maik,
beide Versicherungen werden nur den versicherten Zeitraum und nicht jeweils das gesamte Jahr abrechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. März 2021 - 11:34
@Maik Bittner:
Wenn Sie am 30.04.19 ausgezogen waren, dann müssen Sie im Jahr ’19 nur anteilig die Monate NK bezahlen, die Sie die Immobilie bewohnten, also Jan bis Apr. In diesen Monaten war noch der “alte” Versicherungsvertrag gültig. Nur diese Kosten bezahlen Sie. Was nach Ihrem Auszug passierte, damit haben Sie nichts zu schaffen und das bezahlen Sie nicht.
MfG, Marczioschek
15. Juni 2020 - 22:31
In unserer Betriebskostenabrechnung wurde die Haftpflichtversicherung mit 7.247 € angegeben – umgelegt auf unsere Wohnung sind das 532 €. Bei 1.140 qm Gesamtwohnfläche und 83 qm unserer Wohnung, erscheint mir dies etwas sehr hoch oder sehe ich das falsch?
25. September 2020 - 12:19
Hallo,
Ich bewohne mit einer weiteren Partei ein Mietshaus. Der Vermieter wohnt nicht im selben Haus.
Werden Versicherungskosten dann nur unter uns Mietern komplett aufgeteilt oder muss der Vermieter ebenfalls einen Anteil übernehmen?
25. September 2020 - 15:14
Hallo Patrick,
grundsätzlich werden die Nebenkosten nur auf die Wohnungen / Bewohner im Haus umgelegt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. Januar 2023 - 10:12
Hallo
wir wohnen in einem 6 Familien Wohnhaus. Haben eine SAT Schüssel auf dem Dach die da schon über Jahrzehnte steht. Wartungen etc. wurden nie wahrgenommen. Receiver muss jeder selber anschaffen .
Der Vermieter legt ohne Nachweis jährlich 200 Euro um .
Kann er eine Antenne die (evtl. Allgemeinstrom ) kostet einfach so umlegen ?
Danke
23. Januar 2023 - 10:55
Hallo Beate,
grundsätzlich können nur Kosten umgelegt werden, die tatsächlich anfallen. Nehmen Sie Belegsicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt