Ordnung muss sein. Dies gilt, wenn Menschen innerhalb einer Wohnung auf engem Raum miteinander leben gleichermaßen als wenn sie Mieter und Bewohner eines Mehrfamilienhauses sind. Zwar muss jeder Mieter die Möglichkeit haben, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Die Wohnung ist Lebensmittelpunkt. Allerdings findet die freie Entfaltung des Persönlichkeitsrechts ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht eines anderen Mieters beginnt. Gerade das Mietrecht ist vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt (Stichwort Ruhezeiten).
Die kostenlose Vorlage für eine Hausordnung mit 10 Paragraphen finden Sie weiter unten auf diese Seite.
Eine Hausordnung richtet sich nach den Gegebenheiten einer Immobilie. Der Vermieter hat das Recht, mit dem Mieter im Rahmen des Mietvertrages und einer Hausordnung den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu regeln. Die Rechtsprechung ist in Bezug auf das, was erlaubt, nicht erlaubt oder nur einschränkend erlaubt ist, sehr vielgestaltig und regional unterschiedlich. Letztlich geht es immer um die Abwägung der Interessen des einzelnen Mieters gegenüber den Interessen der anderen Mieter und des Vermieters.
Subjektive Empfindungen sind nicht maßgebend
Maßgebend für die Beurteilung ist nicht das subjektive Empfinden eines einzelnen Mieters, sondern die Einschätzung eines verständigen und die Situation objektiv betrachtenden Mieters oder Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, einen Mieter wegen des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Vertragliche Einbeziehung der Hausordnung in den Mietvertrag
Die Hausordnung ist nicht nur eine bloße Richtlinie für das geordnete Verhalten der Mieter untereinander. Sie ist, wenn sie in den Mietvertrag einbezogen ist, vertragliche Grundlage der Nutzung der Mietsache.
Jede Hausordnung darf in das Persönlichkeitsrecht der Mieter nur insoweit eingreifen, als die Regelung angemessen und zweckmäßig ist. Ferner muss sie das Gleichbehandlungsprinzip beachten und darf Mieter nicht untereinander benachteiligen. Absolute Verbote, beispielsweise der Tierhaltung oder des Musizierens (Ausnahme Schlagzeug) sind regelmäßig unangemessen.
(Hinweis: Jeder Text einer Hausordnung ist individuell und umständeabhängig. In der folgenden Vorlage wird der Mieter persönlich angesprochen.)
Muster einer Hausordnung
Lieber Mieter!
Wir gehen davon aus, dass Sie an einem geordneten Zusammenleben im Haus interessiert sind und es auch für Sie eine Selbstverständlichkeit ist, in einer sauberen, ruhigen und sicheren Umgebung zu leben. Das, was Sie von Ihren Mitmietern erwarten, dürfen Ihre Mitmieter auch von Ihnen erwarten.
§ 1 Rücksichtnahme, Mittag- und Nachtruhe
Vermeiden Sie Lärm! Halten Sie die Ruhezeiten mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 abends bis 7:00 Uhr morgens strikt ein. Musizieren ist in diesen Ruhezeiten untersagt. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Schlagzeugspielen ist untersagt.
Auch von Kindern muss ein gewisses Maß an Rücksichtnahme erwartet werden. Keller- und Treppenhausflure sind keine Spielplätze.
§ 2 Ruhezeiten
Baden und Duschen sollten Sie in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr vermeiden, soweit aufgrund baulicher Verhältnisse die Nachtruhe Ihrer Mitmieter gestört wird.
Nach außen wahrnehmbare hauswirtschaftliche und handwerkliche Arbeiten sind werktags nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.
Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die über 22:00 Uhr hinausgehen, sollten sich auf Zimmerlautstärke beschränken und Ihren Nachbarn rechtzeitig angekündigt werden.
Grillen Sie nicht auf Balkonen, Loggien oder auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen.
§ 3 Hauseingangstür
Halten Sie die Haustür von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr verschlossen.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Parken Sie diese nicht mit Fahrrädern, Kinderwagen oder Hausrat zu.
§ 4 Sauberkeit
Halten Sie Haus und Grundstück sauber. Beseitigen Sie Verunreinigungen.
Vorbehaltlich der Übertragung auf ein Dienstleistungsunternehmen haben alle Mieter die Kellerflure, Treppen, Treppenhausfenster und den Fußboden abwechselnd nach einem nach Bedarf aufzustellenden Reinigungsplan zu reinigen.
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, haben alle Mieter abwechselnd nach einem im Hausflur aufgehängten Reinigungsplan die Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen. Schnee- und Eisbeseitigung und die Streuung bei Glatteis erfolgen ebenfalls nach einem aufzustellenden Plan. Ihren Winterdienst müssen Sie zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr erfüllen. Sind Sie abwesend oder krankheitsbedingt außer Stande Ihren Verflechtungen nachzukommen, sorgen Sie für eine Vertretung oder benachrichtigen Sie den Vermieter.
Entsorgen Sie Abfall und Unrat nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen und beachten Sie die Vorgaben der Mülltrennung. Werfen Sie Haus- und Küchenabfälle sowie Hygieneartikel nicht in die Toilette.
§ 5 Lüften
Lüften Sie Ihre Wohnung regelmäßig auch in der kalten Jahreszeit (Stoßlüftung). Vermeiden Sie Schimmelbildung. Halten Sie Keller- und Bodenfenster je nach Witterung geschlossen und vermeiden Sie ein Unterkühlen der Räume.
§ 6 Gemeinschaftsräume
Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen der jeweiligen dort ausgehängten Benutzungsordnung und Bedienungsanweisung. Fahrradkeller, Waschküche und Trockenraum sind allen Mietern zugänglich. Verlassen Sie die Räume in dem Zustand, in dem Sie diese selbst anzutreffen wünschen. Benutzen Sie Ihre Wohnung nicht als Trockenraum und vermeiden Sie Feuchtigkeits-und Schimmelbildung. Hängen Sie auf dem Balkon Ihre Wäschestücke nicht sichtbar auf. Unterhalb der Brüstung stört Wäsche nicht.
§ 7 Tiere
Die Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, von denen keine Belästigungen oder Störungen der Nachbarn ausgehen, die die Mietsubstanz nicht beeinträchtigen, nicht besonders gefährlich oder ekelerregend sind und eine zumutbare Zahl nicht überschreiten.
§ 8 Gewerbemieter
Die gewerbliche Nutzung Ihrer Mieträume ist untersagt, soweit sie nach außen durch die Kundenfrequenz oder die Art und Weise der Ausübung des Gewerbes wahrnehmbar ist.
§ 9 Briefkästen und Klingelanlage
Die Klingel- und Briefkastenanlage ist einheitlich gestaltet. Namensschilder erhalten Sie von uns. Schilder oder Werbung dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden.
§ 10 Nutzung von Hof und Garten
Stellen Sie Fahrzeuge nicht auf dem Hof, den Gehwegen oder den Grünflächen ab. Waschen Sie Ihre Fahrzeuge nicht innerhalb der Wohnanlage. Ölwechsel und Reparaturen sind mit Ausnahme von kurzzeitigen Wartungsarbeiten nicht erlaubt.
Ort, Datum
Name des Vermieters/Hausverwaltung
26. Oktober 2013 - 10:27
Guten Tag,
ich bin 72 Jahre Alt. Habe vor 14 Jahren eine parterre Eigentumswohnung gekauft ,die ich selbst bewohne vor circa 3 Jahren zog in der obere Etage eine ein Ehepaar ein die mich ständig schikanieren. Die Haustür wird permanent geöffnet – Sommer wie Winter. Meine Stundenlang um zu lüften so bald ich diese Schließe wird es erneut geöffnet. Mit der Ausrede es würde stinken. Trotz mehrer Aufforderung hat die Wohnungsinhaberin nicht reagiert. Der Verwalter sagt: Es steht nicht in seine Macht was zu unternehmen. Wenn Sie über Tag das Haus verlassen schließen Sie doppelt zu. Meine Wohnungstür ist in zwischen total verzogen Die Wand in Flur ist feucht die Farbe brokelt ab. Ich bin Hilflos. Durch die ganze Aufregung habe ich einen Herzinfarkt am 11. September gehabt. Als ich den Mieter ansprach warum er die Haustür permanent öffnet, sagte er: Die Alte bringe ich auch noch ins Grab. Sie setzen sich sich über alles hinweg
Bitte geben Sie mir ein Rat was ich tun soll.
Mit freundliche Grüße
Susanne Pohlmeyer
26. Oktober 2013 - 15:49
Hallo Frau Pohlmeyer,
ich denke es bleibt Ihnen nur der Ausweg, dass Sie die Hausverwaltung auffordern die Hausordnung in dem Haus durchzusetzen. Lassen Sich sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. November 2013 - 21:02
Darf der Vermieter einen vorschreiben wie man den Hausmüll zu entsorgen hat oder hat er nicht das Recht dazu von einen zu verlangen diesen in Restmüll und Biomüll zu trennen?
Es ist zwar im Keller eine Waschküche vorhanden aber ich möchte lieber bei mir in der Wohnung die Wäsche waschen und mit dem Trockner trocknen, da ich häufig Knieprobleme habe und schlecht von der 1. Etage in den Keller laufen kann. Kann der Vermieter von mir verlangen trotz allem das ich die Wäsche im Keller wasche und trockne?
20. November 2013 - 11:30
Hallo Thomas,
lassen Sie sich am besten rechtlich zu Ihrem Fragen beraten. Im ersten Schritt könnten Sie auch nach passenden Urteilen suchen, die Ihnen eventuell schon Hinweise geben könnten.
Viele Grüße
Dennis Hundt