Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Ein kürzerer Zeitraum als 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen möglich.
In der Regel entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Es wäre aber auch beispielsweise der Zeitraum von April bis März möglich.
Spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter vorlegen. Beispiel: Rechnet der Vermieter vom 01.01. bis 31.12. ab muss er dem Mieter die Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen.
Alle weiteren Infos zum Abrechnungszeitraum (Link) haben wir hier ganz ausführlich zusammengestellt.
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16. Dezember 2012 - 10:14
Meine letzten Abrechnungszeiträume waren 01.06.2009-31.05.2010 und 01.06.2010 – 31.05.2011 für den nachfolgenden Zeitraum wurde schon Abgelesen. Neue Verwaltung die jetzt den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. 2012 geändert hat. Ist das oky?? Habe letztes Jahr 207,00€ zurückbekommen und erwarte auch jetzt eine Rückzahlung. Danke für Ihre Info.
22. Dezember 2012 - 11:33
Hallo Herr Beckers,
hier ein passender Artikel für Sie: Abrechnungszeitraum für Nebenkosten ändern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Januar 2013 - 18:26
Hallo Herr Hundt,
Ich bin Vermieter einer Wohnung. Mein Mieter wohnte von 2006 bis März 2010 in meiner Wohnung. Nach dem Auszug habe ich einen Großteil der Kaution zurückbezahlt. Im Oktober 2012 bekam ich einen Brief von dem Anwalt in welchem er die Nebenkosten von 2006, 2007(es fehlten die Abrechnungen), 2010 und den Rest der Kaution fordert. Zudem noch hohe Anwaltsgebühren. Er setzt die Summe als Streitwert an.
Meine Frage ist nun ob der Anwalt dazu berechtigt ist. Die Nebenkosten von 06 und 07 sind meiner Meinung verjährt und für die Abrechnung 2010 hatte ich doch bis Ende 2012 Zeit. Der Mieter erhielt Mitte November die Abrechnung und den Rest der Kaution zurück.
Inwieweit sind die Anwaltskosten von mir zu tragen, da der Streitwert meiner Meinung nach falsch ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
7. Januar 2013 - 17:48
Hallo Sunna,
ich kann Ihnen dazu leider nichts schreiben. Ich würde Ihnen raten, dass Sie sich ebenso antwaltlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. April 2013 - 18:36
Unsere derzeitige Abrechung für 2012 beinhaltet Rechnungen vom Februar 2013. Es geht dabei um Gasrechnungen, Warm- und Kaltwasserrechnungen. Abrechnungszeitraum ist laut der Auflistung der 01.01.2012 – 31.12.2013. Ist es dann rechtens, dass wie gesagt Rechnungen vom Februar 2013 in der Abrechnung enthalten sind?
30. April 2013 - 06:39
Hallo Florian,
wenn eine Versorger im Jahr 2012 “liefert” kann die Rechnung in der Regel erst nach dem Ablesen der Zählerstände im kommenden Jahr gestellt werden. Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. April 2013 - 16:12
Zunächst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich habe von unserer Hausverwaltung erfahren, dass der Gasanbieter 2012 gewechselt wurde. Der alte Gasanbieter hat immer im Oktober/November die Zählerstände abgelesen und im Dezember die Rechnung gestellt. Diese Rechnung wurde dann auch immer für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltend gemacht.
Der neue Anbieter macht die Ablesung Ende Dezember eines Jahres. Demnach wurde für die Ablesung Dezember 2012 die Rechnung erst im Februar 2013 gestellt. Kann dann diese Rechnung in der Kostenabrechnung für 2012 geltend gemacht werden?
27. Mai 2013 - 20:37
Hallo Herr Hundt,
ich erhielt am 28.02.2013 meine Betriebskostenabrechnung für 2011/2012. (01.02.2011-31.01.2012)
Dieser habe ich widersprochen, da einige Unklarheiten vorhanden sind und nur ich eine erhalten habe. Nun hat das Jobcenter trotzdem etwas gezahlt.
Seitens Vermieter gibt es bis heute keine Reaktion auf den Widerspruch.
Letzte Woche erhielt ich die Abrechnung für 2012/2013. Wieder eine Nachzahlung und diesmal noch höher. Die anderen Mieter haben diesmal auch eine erhalten und fast alle Guthaben.
In meiner Wohnung befindet sich eine Therme, die eine Nachbarswohnung mit Warmwasser versorgt. Bei mir werden die Wasseruhren abgelesen, in der Nachbarswohnung sind garkeine vorhanden.
11. August 2014 - 18:43
Hallo,
Wir haben Anfang Juni 2014 die Abrechnung für 2013 erhalten. Hier wird eine Rechnung der Stadtwerke aus 2012, dem Vermieter im Januar 2013 zugegangen, als Betriebskosten angesetzt. Geht das? Ich dachte, die Abrechnungsfrist ist nach 12 Monaten abgelaufen.
Danke für die Antwort und Gruß
16. März 2015 - 17:27
Hallo, es geht um die Nebenkostenabrechnung meiner Mutter. Sie bekommt ihre Abrechnung immer kurz vor Ablauf der 12 Monate. Es war so das sie nachzahlen musste für 2012. Dadurch wurde die Vorauszahlung um 30€ monatlich angehoben. Diese zahlte sie auch jeden Monat in 2014, da sie die Abrechnung ja erst ende 2013 erhalten hat. Jetzt bei der aktuellen Abrechnung für 2013, die Sie ende 2014 erhalten hat, sind die 30€ Erhöhung nicht enthalten.
Begründung vom Vermieter ist das diese für 2014 gelten da sie 2014 gezahlt wurden.
Ist das richtig oder müssten diese in der Aktuellen Abrechnung enthalten sein?
Für eine Antwort wären wir dankbar.
Mit freundlichen grüßen
Raabe
16. März 2015 - 18:59
Hallo Herr Raabe,
Ihre Mutter hat di Anpassung um die 30 Euro ja erst ab 2014 gezahlt, daher ist es vollkommen normal und üblich, dass es für 2013 (letztmalig) zu einer (größeren) Nachzahlung kommt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Februar 2016 - 11:03
Hallo,
ich bin im März 2015 zum Vermieter geworden. Jetzt liegt mir die Wohngeldabrechnung der Hausverwaltung für Jan. bis Dez. 2015 vor und ich könnte meinem Mieter seine Abrechnung vorlegen.
Problem ist, dass bei uns die Heizkostenabrechnung getrennt erfolgt und dort der Abrechnungszeitraum von Jahresmitte zu Jahresmitte (variiert manchmal von Jahr zu Jahr) geht.
Soll ich dem Mieter jetzt eine Abrechnung des Wohngeldes für den Mietzeitraum März bis Dez. 2015 zusammen mit einer Heizkostenabrechnung von März bis August 2015 (weiter geht die nicht) schicken? Oder soll ich nur eine Wohngeldabrechnung schicken, und hoffen dass die Heizkostenabrechnung rechtzeitig vor Ablauf der 12-Monatsfrist eintrudelt und diese dann nachreichen?
Mit freundlichen Grüßen
8. Februar 2016 - 23:16
Hallo Renate,
es ist in so einem Fall nicht unüblich, die Nebenkosten und die Heizkosten in zwei getrennten Abrechnungen zu übersenden. Bester ist es natürlich, wenn die Abrechnungszeiträume übereinander liegen würden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Februar 2016 - 08:48
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die Info, ich werde dann auf 2x abrechnen, denn dass sich die Wohn- und Heizkosten jemals treffen halte ich nach 19 Jahren in diesem Wohnkomplex für unmöglich 🙂
Viele Grüße
27. Juli 2016 - 10:03
Hallo Herr Hundt,
ich hab auch meine Betriebskostenabrechnung bekommen für den Zeitraum 08.2014 – 07.2015
Ungereimtheiten gibt es einige schon wenn man beim Hausstrom sieht was man jetzt zahlt und was beim Vormieter bezahlt wurde, meine Frage ist aber kann der neue Vermieter für 2014 noch Betriebskosten abverlangen??
27. Juli 2016 - 13:36
Hallo Ronny,
hier eine Artikel, der ihnen hilft: Wie lange darf der Vermieter Nebenkosten nachberechnen? (Verjährung)
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. September 2018 - 09:05
Hallo,
Bei einem Mieterwechsel werden die Nebenkosten anteilig aufgeteilt.
Frage: alle Nebenkosten des Abrechnungszeitraumes – also 12 Monate / Mietzeitraum? Also auch Kosten, die nach dem Auszug angefallen sind?
7. September 2018 - 13:47
Hallo Jobst,
ja, die nicht verbrauchsabhängigen Kosten werden zeitanteilig umgelegt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. März 2019 - 20:34
Also bin ich am 01.05.2018 eingezogen und die Nebenkosten für 2018 wurden immer noch nicht abgerechnet(20.03.2019). Ich habe heute der Vermieter gefragt wann wird dass und die Antwort war, dass ich ende 2019 die Nebenkostenabrechnung erhalten werde. Ist es möglich so? Dezember 2019 ist 20 Monate seit ich eingezogen bin.
21. März 2019 - 09:37
Hallo Kevin,
über das Kalenderjahr 2018 muss der Vermieter bis Ende 2019 abrechnen. Das ist korrekt.
Viele Grüße
Dennis Hundt