Die Umlagefähigkeit von Nebenkosten bestimmt sich danach, dass diese durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes fortlaufend entstehen. So sind einmalig entstehende Aufwendungen (Dachrinnenreinigung infolge Verstopfung durch Laub) nicht abgedeckt. Außerdem darf der Vermieter seine durch die Verwaltung des Gebäudes entstehenden Kosten nicht umlegen, ebenso wenig die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses oder die Kosten für die Geschäftsführung zur Verwaltung des Gebäudes. Nicht umlagefähig sind vor allem Reparatur- und Instandhaltungskosten. Häufiger …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Nebenkosten können auf Mieter umgelegt werden?
Nebenkosten kann der Vermieter nur dann auf den Mieter umlegen, wenn er im Mietvertrag diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen hat. Dazu kann er die Nebenkosten im Detail im Mietvertrag bezeichnen oder pauschal auf die Auflistung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen. Danach gelten solche Kosten als Nebenkosten, die dem Vermieter durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes fortlaufend entstehen. In der Betriebskostenverordnung sind 17 Positionen aufgelistet, die als Betriebskosten = Nebenkosten in …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Kosten darf ein Vermieter umlegen?
Der Vermieter darf diejenigen Nebenkosten auf den Mieter umlegen, die er im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart hat. Dabei kann er auch auf die Auflistung in § 2 Betriebskostenverordnung verweisen. Typische Nebenkosten sind Grundsteuern, Kosten der Wasserversorgung und des Betriebs der Heizungsanlage, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten für Gartenpflege oder Hauswart. Sonstige Betriebskosten sind umlagefähig, sofern diese einmalig und nicht durch einen konkreten Anlass bedingt anfallen. Auch die Berechnung fiktiver Kosten …Artikel jetzt weiter lesen
Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?
Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Mieter ziehen aber für gewöhnlich nicht zum Ende dieses Zeitraums aus bzw. zum Anfang ein. Das heißt, es gibt oft zwei Mieter, die sich eine Abrechnungsperiode teilen. Wenn also ein Mieter Ende Februar auszieht und der neue Mieter zum März einzieht, müssen die Nebenkosten gerecht verteilt werden. Nun wäre es aber nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Welche formalen Vorschriften gelten für die Nebenkostenabrechnung?
Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein Mieter diese auch ohne juristische oder kaufmännische Vorbildung verstehen kann. Die Abrechnung muss in Textform erstellt werden. Textform heißt nicht Schriftform. Unter Schriftform versteht man ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. Die vorgeschriebene Textform gibt dem Vermieter mehr Möglichkeiten: Zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung als Brief mit oder ohne Unterschrift, als Fax oder als E-Mail zu übersenden. Die Anschrift des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Nebenkosten-Klauseln sind unwirksam?
Nach dem BGB ist der Mieter nicht verpflichtet, ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter, die Nebenkosten zu bezahlen. Die Nebenkosten sind nach der Gesetzgebung also mit der Miete abgegolten. Diese Regelung ist allerdings für den Vermieter nicht zwingend einzuhalten. Der Vermieter kann seinen Mieter mittels Vereinbarung (Mietvertrag) in die Pflicht nehmen und die Zahlung der Nebenkosten verlangen. Für die Umlage der Nebenkosten müssen mehrere Punkte beachtet werden: Die Zahlung der …Artikel jetzt weiter lesen
Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?
Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Der Vermieter kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich der Vermieter an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters orientieren. Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Muss ein Erdgeschossmieter auch Aufzugskosten bezahlen?
Ja, ein Erdgeschossmieter muss auch die Nebenkosten für den Aufzug anteilig tragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der EG-Mieter mit dem Aufzug zum Dachboden oder in den Keller fahren könnte. Selbst wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen. Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06). Das sieht im ersten Moment unfair aus. Doch was ist z.B. mit …Artikel jetzt weiter lesen
In welchem Zeitraum müssen Nebenkosten abgerechnet werden?
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Ein kürzerer Zeitraum als 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Es wäre aber auch beispielsweise der Zeitraum von April bis März möglich. Spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter vorlegen. Beispiel: Rechnet der Vermieter vom 01.01. bis 31.12. ab muss er dem Mieter die Abrechnung bis …Artikel jetzt weiter lesen
Was bedeutet Kaltmiete bzw. Warmmiete?
Wer heute bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oder einem Miethaus auf dem Wohnungsmarkt umschaut, für den sind die Begriffe: Kaltmiete und Warmmiete nicht unbekannt. Jedoch sind die Bedeutungen dieser Begriffe für viele Mieter, aber auch für einige Vermieter, das sprichwörtliche „Buch mit sieben Siegeln“. Gelegentlich wird zudem die Kaltmiete auch als Nettomiete und die Warmmiete als Bruttomiete bezeichnet, welches nicht selten zu Missverständnissen führen kann. Wir möchten hier …Artikel jetzt weiter lesen