Der Energieausweis spielt bei der Nebenkostenabrechnung nur eine indirekte Rolle. Zwar sind Wohngebäude in Deutschland seit 1.1.2009 „ausweispflichtig“. So muss jeder Hauseigentümer bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude informiert Mieter, Kaufinteressenten und Eigentümer, wie der Energieverbrauch des Gebäudes bewertet wird. Anhand der Angaben im Energieausweis lässt sich grob beurteilen, ob die Immobilie eine „Energievernichtungsmaschine“ oder ein Energiesparer ist. Auf diese Weise …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Besonderheiten bei Gas-Etagenheizung oder Nachtspeicherheizungen
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung zu heizen. Dazu gehören auch die Gas-Etagenheizung und Nachtspeicherheizungen. Gas-Etagenheizung Etagenheizungen sind Heizungen, die die Räume nur einer Wohnung erwärmen. Die Heizquelle kann im Keller oder, wie der Name sagt, auf der Etage stehen. Typischerweise hat der Mieter selbst mit dem Energieversorger einen unmittelbaren Versorgungsvertrag abgeschlossen, so dass sich der Vermieter nicht mit der Abrechnung des Energieverbrauchs beschäftigen muss. Insbesondere sind die Vorschriften der …Artikel jetzt weiter lesen
Einsichtsrecht für Mieter in Nebenkostenabrechnung der Nachbarn
Heizenergie ist teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist der Schrecken vieler Mieter. Darin wird auch der Energieverbrauch eines Mieters für Heizung und Warmwasser ausgewiesen. Wohnt der Mieter in einem Mehrfamilienwohnhaus, muss der Vermieter auch den Gesamtverbrauch an Heizenergie angeben. Daraus kann der einzelne Mieter aber noch keine Rückschlüsse ziehen, inwieweit sein eigener Energieverbrauch angemessen ist. Ihm fehlen die Vergleichswerte der Nachbarn. Kennt ein Mieter die Verbrauchswerte seiner Nachbarn, kann er seinen eigenen …Artikel jetzt weiter lesen
Heizkostenabrechnung: A bis Z
Ablesetermin Der Vermieter ist verpflichtet, Wärme und Warmwasser teils nach Verbrauch abzurechnen, umgekehrt hat der Mieter einen Anspruch auf die verbrauchsabhängige Abrechnung. Zu diesem Zweck muss der Vermieter in der Lage sein, die Verbrauchserfassungsgeräte in der Wohnung des Mieters abzulesen. Vermieter oder die beauftragte Ablesefirma müssen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 1 – 2 Wochen den Ablesetermin bekannt geben und auch einen 2. Termin im Abstand von mindestens 2 Wochen …Artikel jetzt weiter lesen
Heizkostenabrechnung erstellen: Drei Möglichkeiten
Der alljährlichen Erfordernis des Erstellens einer Heizkostenabrechnung können Eigentümer auf verschiedene Weise gerecht werden: Traditionell beauftragt der Eigentümer einen Messdienst, der sich um alle Aspekte der Abrechnung kümmert – von der Installation und Ablesung der Messgeräte bis zum Anfertigen und Aushändigen der Abrechnungsunterlagen. War dieses Vorgehen in der Vergangenheit gängige Praxis und bei Verwendung der mittlerweile veralteten Verdunsterröhrchen eigentlich alternativlos, so gibt es heute auf Grund des technischen Fortschritts auch …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Öltankreinigung
Gemäß § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten des Betriebs einer Heizungsanlage auch die Kosten der Pflege und der Reinigung der Anlage. Es handelt sich dabei um auf den Mieter umlegbare Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss. Bestandteil der Heizungsanlage ist auch der Öltank. Ohne Tank kann die Heizung nicht betrieben werden. Da eine Öltankreinigung nur alle ca. 5-8 Jahre ansteht und damit nicht das typische Merkmal des …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Heizungswartung
Gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV sind die Kosten der Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, ihre regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft umlegbare Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss. Muss der Heizungsmonteur die Anlage reinigen, einstellen und sie dazu zerlegen oder den Brenner reinigen und wieder einbauen oder Wasser nachfüllen, sind alle diese Arbeiten Wartungsarbeiten. Maßgebend und typisch für die Umlagefähigkeit von Wartungsarbeiten ist, …Artikel jetzt weiter lesen
Heizkostenverordnung – Was Mieter und Vermieter über die HeizkostenV wissen müssen
Seit 1981 ist die Heizkostenverordnung (in der Fassung vom 5.10.2009) zwingendes Recht und kann mietvertraglich nicht abbedungen werden. Ihr Ziel besteht darin, die Mieter zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu veranlassen, so dass die Höhe der anfallenden Heizkosten vom individuellen Verbrauchsverhalten eines jeden Mieters abhängt. Demgemäß können Vermieter und Mieter auch keine vom Verbrauch unabhängige Inklusivmiete oder Warmmietverträge oder Heizkostenpauschalen vereinbaren (BGH WuM 2006, 518). Von Gesetzes wegen muss …Artikel jetzt weiter lesen
Gradtagszahlen in der Nebenkostenabrechnung
Jeder Mieter möchte genau den Verbrauch an Energie bezahlen, der im Zeitraum der Nutzung seiner Wohnung angefallen ist. Zieht ein Mieter aus der Wohnung aus und ein neuer Mieter ein, gilt es, den Verbrauch des bisherigen Mieters möglichst genau abzurechnen. Der Vermieter muss die in der Abrechnungsperiode in der Wohnung jeweils angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten auf den ausziehenden und den einziehenden Mieter aufteilen. Bei den kalten Nebenkosten (Grundsteuer, Müllgebühr) ist …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung ohne Ablesung bzw. Zählerstände
Haben Vermieter und Mieter im Mietvertrag die Zahlung von Nebenkosten vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf einer Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter den Energieverbrauch des Mieters erfassen kann. Dazu bedarf es regelmäßig der Ablesung der Zählerstände. Der Vermieter oder dessen beauftragte Ablesefirma müssen den Ablösetermin mindestens 2 Wochen vorher bekannt geben und auch einen 2. Termin im Abstand von möglichst weiteren 2 Wochen gewähren …Artikel jetzt weiter lesen