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Heizkosten

Nebenkosten: Wie werden Balkone und Terrassen betrachtet?

Der Vermieter kann bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag die Nebenkosten nach der Wohnfläche anteilmäßig auf die Mieter umlegen. Außerdem ist die Wohnfläche für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung öffentlich geförderter Wohnungen von Bedeutung. Je größer die Wohnfläche, desto mehr Nebenkosten zahlt der einzelne Mieter. Soweit Balkone oder Terrassen zu der vom Mieter gemieteten Wohnung gehören, kommt es darauf an, ob und inwieweit diese in die Berechnung der Wohnfläche einfließen, mit der …Artikel jetzt weiter lesen

Abrechnung der Nebenkosten nach der Heizkostenverordnung

Nach dem Leitbild des Gesetzgebers versorgt der Eigentümer eines Gebäudes die von ihm vermieteten Wohnungen mit Wärmeenergie. Dazu nutzt er meist eine hauseigene zentrale Heizungsanlage, deren Kosten er nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung auf die Mieter umlegen darf.  Die Heizkostenverordnung gilt nicht nur für den freien Wohnungsbau, sondern auch für preisgebundenen Wohnraum. Zwar führt die Heizkostenverordnung die offizielle Bezeichnung  „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“, dennoch enthält …Artikel jetzt weiter lesen