Der Mieter ist zu Nebenkostenvorauszahlungen verpflichtet, wenn er dies im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat. Die Nebenkosten sind grundsätzlich zusammen mit der Grundmiete zu entrichten. Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein und die zu erwartenden Kosten, die auch durch den Verbrauch des Mieters an Energie bestimmt werden, ungefähr abdecken. Eventuelle Überzahlungen beeinträchtigen nicht die Angemessenheit. Insoweit hat der Vermieter einen gewissen Beurteilungsspielraum und kann sich an dem Kostenaufwand orientieren, der …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenvorauszahlung
Der Mieter ist nach dem Mietrecht nicht ohne Weiteres verpflichtet, eine Nebenkostenvorauszahlung zu leisten. Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur fordern, wenn er diese im Mietvertrag mit dem Mieter ausdrücklich vereinbart. Voraussetzung für die Forderung einer Nebenkostenvorauszahlung ist, dass der Mieter überhaupt verpflichtet ist, Nebenkosten zu zahlen und die Umlage bestimmter Nebenkosten auf den Mieter wirksam vereinbart wurde. Nebenkosten, die der Vermieter nicht umlegen darf, können nicht Gegenstand von Vorauszahlungen sein …Artikel jetzt weiter lesen
Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?
Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Der Vermieter kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich der Vermieter an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters orientieren. Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen