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Mietbürgschaft: Unsere Vorlage kostenfrei nutzen

Regelmäßig verlangen Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Mietverhältnis von ihrem Mieter eine Sicherheit in Form einer Kaution. Diese Kaution kann in Bargeld, aber durch eine Mietbürgschaft erbracht werden.

Bürge kann jede beliebige Person mit einer ausreichenden Bonität sein, die der Vermieter aber akzeptieren muss.

Alternativ kommen auch eine Bankbürgschaft oder eine Versicherungsbürgschaft in Betracht. Dafür halten diese Anbieter jedoch eigene Formulare bereit.

Bürgschaften müssen immer schriftlich erstellt werden. Mündliche Zusagen sind nicht wirksam.

Vorlage und Muster für eine Mietbürgschaft eine Privatperson

Absender Bürge:

Vorname, Nachname,

Adresse

Empfänger Vermieter:

Name, Adresse

Betreff: Bürgschaft
Datum: …

Sehr geehrter Vermieter,

hiermit übernehme ich, Name des Bürgen, für Ihren Mieter:

Name und Adresse des Mieters,

die Mietbürgschaft.

Diese Mietbürgschaft dient zur Absicherung eventueller Forderung aus dem mit Ihrem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag für die Wohnung (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer).

Meine Bürgschaft bezieht sich auf maximal 3 monatliche Kaltmieten. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses vereinbarte Mietzins. Nebenkosten bleiben außer Betracht.

Ich leiste diese Bürgschaft selbstschuldnerisch.

Die Bürgschaft erlischt mit der fristgerechten Beendigung des Mietverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift des Bürgen

Zusätzliche Textbausteine (vornehmlich allerdings im Interesse des Vermieters):

  • Ich verzichte für die Laufzeit des Mietvertrages auf die ordentliche Kündigung meiner Bürgschaft.
  • Meine Bürgschaft sichert auch verjährte Forderungen gegen Ihren Mieter ab.
  • Ich verzichte auf die Verjährungseinrede.

Hinweis zu Vorlagen:

Vielfach findet sich in Mustern und Textvorlagen für eine Mietbürgschaft die Erklärung, dass der Bürger sich „zur Zahlung auf erstes Anfordern“ verpflichtet. Eine solche Verpflichtung ist in der Rechtsprechung strittig und wird in Bezug auf Privatpersonen in den meisten Fällen nicht anerkannt.

Sie ist für den privaten Bürgen mit einem hohen Risiko verbunden. Mit einer solchen Klausel verpflichtet sich nämlich der Bürge, unter Verzicht auf Einwendungen aus dem Grundverhältnis, auf einfaches Verlangen des Gläubigers, sofort zu leisten. In der Regel wird eine solche Vereinbarung nur anerkannt, wenn sie von einer Bank oder Versicherung oder einem Unternehmen abgegeben wird.

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft gibt dem Vermieter als Gläubiger das Recht, nach seiner Wahl sofort den Bürgen anstatt des Mieters in Anspruch zu nehmen. Er kann auch beide zugleich verklagen.

Hinweis: Dieser Text ist ein Muster und eine Orientierungshilfe. Er kann eine im Einzelfall notwendige rechtliche Beratung nicht ersetzen. Gerade bei Bürgschaften gilt es, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Jeder Beteiligte, sei es Vermieter, Mieter oder Bürge hat eigene Interessen.

Eine Antwort auf "Mietbürgschaft: Unsere Vorlage kostenfrei nutzen"

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