Vermieter die ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung zustellen, nutzen hierfür in der Regel ein entsprechendes Anschreiben. Wie so ein Anschreiben zur Übersendung der Nebenkostenabrechnung aussehen kann zeigen wir in der folgenden Vorlage.
Warum ein Muster für die Übersendung der Nebenkostenabrechnung? Ganz einfach, weil in diesem Anschreiben oftmals auch schon die Eckdaten des Abrechnungsergebnisses genannt sind. Sprich: die Kosten, die Vorauszahlungen und das sich ergebene Guthaben bzw. die Nachzahlung des Mieters.
Für Vermieter bietet die Darstellungsweise den Vorteil, das viele Mieter eine Kurzform wünschen und sich die Nebenkostenabrechnung als Ganzes gar nicht mehr ansehen.
Kostenloser Musterbrief: Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung:
Herr Mieter
Musterstraße 3
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Nebenkostenabrechnung Jahr 20xx
Mietobjekt: Wohnung in PLZ, Ort, Straße + Hausnummer, Lage der Wohnung (z.B. 2. OG, links)
Sehr geehrter Herr Mieter,
mit diesem Schreiben erhalten Sie als Anlage die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 20xx. Aus der Kostenabrechnung für Ihre Mietzeit ergibt sich das folgende Ergebnis:
Summe der Kosten: XXX,XX Euro
Abzüglich Ihrer Vorauszahlungen: XXX,XX Euro
Forderung (oder Guthaben): XX,XX Euro
Die Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Nebenkostenabrechnung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vermieter
14. März 2021 - 19:32
Habe dem Mieter die Nebenkostenabrechnung fristgemäß zugesandt,am 13.11.2020 geschrieben und am 8.12.2020 aufgegeben. Die Nebenkosten sollten bis zum21.12.2020 überwiesen sein. Widerspruch wurde nicht eingereicht. Darf ich den Mieter mahnen?
Wir vermieten eine Wohnung in unserem selbstgenutzten Zweifamilienhaus und haben keine Erfahrung mit Mahnungen.Können Sie uns einen Rat geben oder müssen wir uns an einen Rechtsanwalt wenden?
Vielen Dank im vorraus.
Ingrid Ferchland
15. März 2021 - 11:33
Hallo Ingrid,
wenn ein Schuldner nicht zahlt, dann ist der erste Schritt die Mahnung, genau. Hier eine weitere Hilfe: https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostennachzahlung-nicht-bezahlt-kuendigung-moeglich/
Viele Grüße
Dennis Hundt