In den Fällen, in denen es Mietern unzumutbar ist, in den Räumen des Vermieters Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung zu nehmen, ist der Mieter berechtigt, sich die Belege zusenden zu lassen.
“Unzumutbar” ist die Einsicht vorallem dann, wenn der Vermieter seine Räumlichkeiten in der anderen Stadt unterhält und die Entfernung zum Wohnort des Mieters zu groß ist (BGH, Urteil vom 08.03.2006 – VIII ZR 78/05).
Für die Belegzusendung (Personal und Sachaufwand) kann der Vermieter dem Mieter pauschale Gebühren in Rechnung stellen, bis zu 0,25 Euro pro Kopie sind gerechtfertigt (AG Hamburg-Barmbek, 816 C 361/03).
Kostenloser Musterbrief für die Belegzusendung (Nebenkostenabrechnung)
Herr Vermieter
Musterstraße 3
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Belegzusendung: Unterlagen der Nebenkostenabrechnung 20xx
Sehr geehrter Herr Vermieter,
am 19.08.xx habe ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 20xx erhalten.
Bevor ich die Nachzahlung aus der Abrechnung leisten werde (alternativ: das Guthaben annehme werde), möchte ich Einsicht in die relevanten Belege für die Nebenkosten nehmen.
Leider ist mir die Einsicht der Unterlagen in Ihren Räumen nicht möglich bzw. nicht zumutbar. Die Entfernung zu Ihrem Büro in Musterstadt ist so groß, dass die Fahrtkosten in keinem Verhältnis zu Einsicht in die Belege stehen würden.
Bitte senden Sie mir alle relevaten Belege für die Abrechnung 20xx an die bekannte Postanschrift. / (Alternativ: Ich benötige ausschließlich die Belege für die Treppenhausreinigung und für die Gartenpflege. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Unterlagen per Post zu.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter
13. November 2013 - 13:42
Hallo, welche Entfernung zum Büro des Vermieters ist für den Mieter zumutbar, um Einsicht in die Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung zu nehmen. Unser Vermieter wohnt 54 km entfernt. Bisher weigert er sich, uns die Abrechnungen als Kopien per Post zur Verfügung zu stellen.