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Nebenkosten: Ungezieferbekämpfung

Zum Glück ist der Ungezieferbefall in Immobilien selten geworden. Findet sich dennoch Ungeziefer ein, muss der Vermieter einschreiten. Demgemäß ermöglicht es § 2 Nr. 9 BetrKV dem Vermieter, die Kosten der Ungezieferbekämpfung als umlegbare Nebenkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

In Formularmietverträgen findet sich oft eine Klausel zur Ungezieferbekämpfung. Viele dieser Klauseln sind jedoch unwirksam. So kann der Mieter nicht generell zur Ungezieferbekämpfung innerhalb seiner Wohnung verpflichtet werden (LG  Hamburg NZM 2001, 853), ebensowenig für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nichtbeseitigung von Ungeziefer entstehen (OLG  Frankfurt WuM 1992, 61).

Nur präventive Kosten der Ungezieferbekämpfung sind umlegbar

Umlegbar sind laufende und regelmäßig anfallende Kosten zur Ungezieferbekämpfung. Einmalig entstehende Kosten sind nicht umlagefähig (LG Siegen WuM 1992, 630). Einzelfallmaßnahmen sind die Beseitigung eines Wespennestes im Dachstuhl (AG Freiburg WuM 1997, 471), die Bekämpfung eines Ameisen- oder Schabenbefalls oder einer Ratten- oder Mäuseplage oder Maßnahmen gegen Taubenkot.

Präventive Maßnahmen hingegen sind laufende Kosten, auch dann, wenn sie im Abstand von mehreren Jahren anfallen.  Teils wird

ein  Turnus von 4 Jahren akzeptiert. Der Vermieter darf nicht nur die Kosten für gemeinschaftlich benutzte Flächen umlegen, sondern auch die Kosten für in einer einzelnen Wohnung entstandene Ungezieferbekämpfungsmaßnahme (Schmid  Mietrecht S. 797).  Hier gilt das Motto, es kann jeden treffen,  also ist jeder zu beteiligen.

Bei gemischten Immobilien mit Gewerbeanteil wird eine getrennte Ermittlung nach Wohn- und Gewerbeflächen nur verlangt, wenn der Gewerbebetrieb besonders ungezieferanfällig ist und dadurch Zusatzkosten verursacht werden (Schmid Mietrecht S.797).

Jeder Mieter muss darauf achten, kein Ungeziefer oder Schädlinge einzuschleppen. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten der Ungezieferbekämpfung als Schadensersatz fordern (AG  Hamburg WuM 2002, 266),  sofern er einen Verschuldensnachweis führt.

9 Antworten auf "Nebenkosten: Ungezieferbekämpfung"

  • Gertzmann
    15. April 2016 - 08:53 Antworten

    Wenn der Mieter von nebenan durch Fogelfutter auf dem Balkon Mäuse anlockt, und der Vermieter einern Schädlingsbekämpfung einsetzt, muß ich und die anderen Mieter die Kosten dafür bezahlen ( in den Nebenkostenabrechnung )
    MfG Gertzmann

  • Beckert
    18. März 2017 - 12:07 Antworten

    Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von 7 Mietparteien. 2016 musste ein Wespennest am Haus entfernt werden. Die Kosten dafür betrugen 80,– EUR. Dieser Betrag wurde auf die Mieter umgelegt. Meine Mieterin betraf das mit einem Anteil von 10,55 EUR. Sie meint, dass dieser Betrag vom Vermieter zu tragen sei ud will ihn vom Gesamtbetrag der Nachzahlung abziehen. Ist das rechtens ?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sylvia Beckert

    • Dennis Hundt
      20. März 2017 - 10:24 Antworten

      Hallo Sylvia,

      der Fall “Wespennest” findet sich oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Linda
    22. September 2018 - 18:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Es ist eine WEG mit 4 Eigentümern. 3 Wohnungen sind vermietet, wir bewohnen unsere ET-Wohnung im Erdgeschoss.
    Die oberen Wohnungen haben immer wieder Silberfische. Nun sollen alle Wohnungen vom Schädlingsbekämpfer auf Feuchtigkeit geprüft werden und ggf. eine hausweite Bekämpfung statt finden.

    Müssen wir es zulassen, obwohl wir und auch die andere untere Wohnung nur hin und wieder einen Silberfisch zu Gesicht bekommen.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Linda

    • Dennis Hundt
      24. September 2018 - 14:34 Antworten

      Hallo Linda,

      Ungezieferbekämpfung gehört sicherlich zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Wenn überhaupt, ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit notwendig. Wenn Ihre Wohnung auch betroffen ist, ist eine Klärung doch erst recht in Ihrem Sinne.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica
    29. April 2021 - 16:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung heute für den Zeitraum vom 01.05.2019-30.04.2020 erhalten.
    Hier wird eine Schädlingsbekämpfung für beide Jahre berechnet.
    Soviel ich weiß, haben wir eine Rattenfalle vor dem Haus und hinterm Haus stehen. Ich persönlich habe hier aber noch nie eine Ratte oder ähnliches gesehen.
    Von den Nachbarn habe ich gehört, das vor 4 Jahren mal eine Ratte gesichtet wurde.
    Ist diese Weitergabe an uns Mieter so korrekt?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Beste Grüße
    Jessica

    • Dennis Hundt
      30. April 2021 - 13:24 Antworten

      Hallo Jessica,

      die Ungezieferbekämpfung zählt zu den umlegbaren Positionen. Nehmen Sie im Zweifel Belegeinsicht um zu erfahren, welche Kosten genau abgerechnet wurden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    16. Februar 2024 - 22:33 Antworten

    Hallo Dennis,

    zählt die Beseitigung von Silberfischen auch zu “Ungezieferbekämpfung” im Sinne des § 2 Nr. 9 BetrKV?

    Erstreckt sich die Anwendbarkeit von § 2 Nr. 9 BetrKV ausschließlich auf Gemeinschaftseigentum /-flächen oder auch auf das Sondereigentum / Mietswohnung?
    Wäre folglich die wiederkehrende / regelmäßige Beseitigung von Silberfischen durch einen Kammerjäger in einer Mietwohnung als Nebenkosten umlegbar?

    Viele Grüße
    Martin

    • Dennis Hundt
      17. Februar 2024 - 13:45 Antworten

      Hallo Martin,

      ich würde davon ausgehen, dass die regelmäßige Bekämpfung in der Wohnung umlagefähig ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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