In der Not ist guter Rat teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit 7 Siegeln. Man könnte den Eindruck haben, die Vermieter stellen geradezu darauf ab, dass Mieter nicht nachvollziehen können, was da vorgerechnet wird. Doch so ist es nicht. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters in der jährlichen Nebenkostenabrechnung abzurechnen. Außerdem machen Gesetz und Rechtsprechung detaillierte Vorgaben, wie die Nebenkostenabrechnung darzustellen ist. Nicht zuletzt die Sachzwänge zwingen den Vermieter faktisch dazu, eine Nebenkostenabrechnung so zu erstellen, wie sie in der Praxis daherkommt. Schließlich will auch der Mieter wissen, welchen Energieverbrauch er hatte, wie der Hausmeister abgerechnet wird und welche sonstigen Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.
Inhalt: Nebenkostenabrechnung – Wer hilft?
1. Vermieter befragen
Wer überhaupt keine Informationsmöglichkeiten hat, sollte in einem ersten Schritt den Vermieter befragen und sich die Nebenkostenabrechnung oder einzelne Abrechnungsposition erläutern lassen. Auch hat jeder Mieter ein Einsichtsrecht in die Originalabrechnungsunterlagen des Vermieters, die er sich gegen Gebührenerstattung auch in kopierter Form zuschicken lassen kann.
2. Fachliteratur
3. Website „Nebenkostenabrechnung.com“
Eine gute Informationsquelle ist das Internet. Auf www. Nebenkostenabrechnung.com finden Sie mit einigen hundert Beiträgen nicht nur eine erste Orientierungshilfe, sondern auch fundierte Informationen zur Prüfung einer Nebenkostenabrechnung. Die Autoren sind ausgewiesene Experten im Mietrecht. Die Probleme werden aus unterschiedlicher Sicht beleuchtet, so dass sich die Beiträge gegenseitig ergänzen und Verständnisprobleme aus dem Zusammenhang heraus leichter geklärt werden können, als wenn nur ein einzelner Text maßgebend wäre. Das Angebot richtet sich Vermieter und Mieter gleichermaßen. Anhand der Stichwortsuche lassen sich passende Textbeiträge schnell ausfindig machen. Durch Querverweise (Links) wird der Leser dorthin verwiesen, wo ein Aspekt speziell behandelt wird. Der Leser kann sich in kompetenter Form informieren, welche Nebenkosten überhaupt umlegbar sind und welche Nebenkosten der Vermieter nicht umlegen darf. Die Betriebskostenverordnung mit ihren Einzelpositionen wird ebenso erläutert wie die maßgeblichen Rechtsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Fristen, Formen und Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Mieters mit einer Vielzahl von Mustertexten und Vorlagen runden das Informationsangebot ab. Zahlreiche Checklisten erleichtern die Orientierung und bieten eine sichere Argumentationsgrundlage mit dem Vermieter. Der Leser kann den einzelnen Beitrag mit einer Note von 1 – 5 bewerten oder einen Kommentar schreiben. Über diese Website bieten angeschlossene Rechtsanwälte neben einer online-Telefonberatung (z.B. fallen für ca. 6 Minuten Beratung ca. 12,00 € an) auch die Standardüberprüfung der Nebenkostenabrechnung für 79,00 € sowie die Premiumüberprüfung für 119,00 € an. Ein Muster einer Prüfung gibt einen ersten Einblick in das Angebot.
4. Mietervereine
Ist der Mieter Mitglied in einem der 322 Mietervereine des Deutschen Mieterbundes, kann er sich dort rechtlich beraten lassen. Beratungsthema Nummer 1 sind mit fast 40 Prozent aller Beratungen die Nebenkosten. Die Mitgliedschaft in einem örtlichen Mieterverein beträgt etwa 40 bis 80 Euro im Jahr.
5. Rechtsanwälte
6. Foren, Blogs
Wenig hilfreich sind die im Internet vielfach vorzufindenden Foren und Blogs, in denen in mehr oder weniger kompetenten Beiträge versucht wird, gute Ratschläge zu erteilen. Erfahrungsgemäß handelt sich dabei um gut gemeinte Informationen, allerdings meist außerhalb jeglicher Rechtskenntnis und in Ignoranz und Unkenntnis von Gesetz und Rechtsprechung.
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