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Öltankversicherung

Hauseigentümer, die Heizöl lagern, unterliegen der Gewährleistungshaftung und haften für Schäden, die durch den Öltank entstehen. Bereits ein Liter Öl reicht aus, um immense Schäden zu verursachen. Läuft Öl aus dem Öltank aus, haftet der Eigentümer.

Umlegbarkeit auf Mieter: Die Öltankversicherung ist somit eine Form der Haftpflichtversicherung. Damit zählt sie gemäß § 2 Ziffer 13 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Ihre Kosten sind nicht bei den Heizkosten anzusetzen. Der Vermieter darf die Versicherungsprämie in der Nebenkostenabrechnung in der Rubrik Versicherungen gegenüber dem Mieter ausweisen.

Das Risiko steigt, je älter der Öltank und die Zuleitungen werden. Auch kann Öl beim Einfüllen in den Öltank auslaufen und im Erdreich versickern. Sickert Öl ins Erdreich, muss das verseuchte Erdreich saniert und als Sondermüll entsorgt werden. Meist fallen hohe Gutachterkosten an. Auch eigene Schäden am Haus sind meist abgedeckt.

Bei der Berechnung der Prämien kommt es darauf an, ob der Öltank  ober- oder unterirdisch steht. Der Standort im Keller gilt als oberirdisch. Bei oberirdisch stehenden Öltanks sind Beschädigungen früher erkennbar und reduzieren die Prämienbelastung.

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