Die Rechtschutzversicherung gibt es speziell für Vermieter als Vermieterrechtsschutzversicherung. Sie schützt den Vermieter bei Konflikten über Mietrückstände, Nebenkosten, Renovierungsmaßnahmen oder Mieterhöhungen, kann aber auch den Steuer-Rechtsschutz beinhalten, wenn der Vermieter Grundsteuer, Abwassergebühren oder Straßenreinigungsgebühren bestreitet.
Auch Rechtsschutz für Mediationsverfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitschlichtung mit einem Mieter, wird angeboten. Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie ist in der Regel der Jahresbruttomietwert des Objekts.
- Die Versicherungsprämien für die Rechtschutzversicherung gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sie sind weder nach § 2 Ziffer 13 noch nach Ziffer 17 BetriebskostenVO umlegbar (OLG Düsseldorf WuM 1995, 203).
Der Vermieter darf die Versicherungsprämie nicht in der Nebenkostenabrechnung ausweisen und darf sie dem Mieter nicht berechnen.
7. April 2018 - 04:17
In meiner Nebenkostenabrechnung habe ich 407,00 Euro Versicherungen bezahlt. Welche Versicherung darf mir mein Vermieter anrechnen. Auf den Blatt steht nur 407,00 Euro Versicherungen.aber nicht welche. Ist es erlaubt mir soviel Versicherung anzurechnen.Danke im Voraus.
9. April 2018 - 07:13
Hallo Sebastian,
hier eine Hilfe: https://www.nebenkostenabrechnung.com/welche-versicherungen-sind-nebenkosten/
Viele Grüße
Dennis Hundt