Die Verjährungsfrist in der Nebenkostenabrechnung ist neben der Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Fristen, auf die ein Vermieter in Verbindung mit einer Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung achten muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist, welche im Hinblick auf Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung angewandt wird, beträgt 3 Jahre. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Vermieter sich bei bestehenden Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung auf die Verjährungsfrist berufen kann, ist jedoch, dass dem Mieter zuvor die Nebenkostenabrechnung fristgerecht innerhalb …Artikel jetzt weiter lesen
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