Go to Top

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Versicherer gewährt dem Wohnungseigentumsverwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen wegen eines Vermögensschadens verantwortlich gemacht wird.

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Schaden muss bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter entstanden sein und zu einem Vermögensschaden bei der Gemeinschaft führen.

Beispiel: der Wohnungseigentumsverwalter vergisst die Zahlung einer Handwerkerrechnung, so dass die Gemeinschaft von dem Handwerker verklagt wird. Die der Gemeinschaft entstandenen Verzugszinsen und Anwaltskosten werden durch den Versicherer entschädigt.

  • Die Versicherungsprämien sind keine umlagefähigen Betriebskosten oder Nebenkosten und somit nicht auf den Mieter umlegbar.

Sie dienen vielmehr dem wirtschaftlichen Interesse der Eigentümergemeinschaft und damit jedes einzelnen Eigentümers. Sie sind reine Verwaltungskosten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert