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Welche Nebenkosten dürfen nicht umgelegt werden?

Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern.

Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen.

Mietertipp: Hier finden Sie einen umfassenden Artikel zu den nicht umlegbaren Nebenkosten:

Im Wesentlichen dürfen die folgenden beiden Kostengruppen nicht auf den Mieter umgelegt werden:

Verwaltungskosten, z.B.

  • Kosten für die Hausverwaltung,
  • Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung,
  • Porto,
  • Bankgebühren

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, z.B.

  • Malern des Treppenhauses,
  • Reparaturen an der Elektroanlage eines Mieters,
  • Rücklagen für Renovierungen

Das Gegenstück, die umlegbaren Nebenkosten

Hier haben wir einen separaten und umfassenden Artikel zu den umlegbaren Nebenkosten zusammengestellt.

Zurück zu den häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ).

269 Antworten auf "Welche Nebenkosten dürfen nicht umgelegt werden?"

  • Nicole
    19. April 2012 - 11:03 Antworten

    Hallo

    ich habe gerade meinen Nebenkostenabrechnung 2011 erhalten. Dort ist unter anderem bei Aufteilung der Gesamtkosten 92,88 € an Hausmeister eingetragen. Darf mein Vermieter das?

    LG

    • Dennis Hundt
      19. April 2012 - 11:06 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn der Hausmeister nur Arbeiten ausführt, die auch umgelegt werden dürfen, dann wäre das zulässig. Reparaturen die der Hausmeister durchführt, dürfen z.B. nicht umgelegt werden. Im Zweifel = anwaltlichen Rat einholen.

      Grüße

      Dennis Hundt

  • C. Cringle
    20. April 2012 - 22:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe zwei Fragen:

    Darf mein Vermieter eine Grundstückshaftpflichtversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen? Das Grundstück ist sehr groß und hat außerdem noch mehrere vermietete Garagen; ich vermute, dass die über 12 Garagennutzer nicht an den Kosten beteiligt werden.

    Darf der Vermieter die Heizungsmessung als Nebenkosten abrechnen?

    Danke und viele Grüße,

    Christoph Cringle

    • Dennis Hundt
      21. April 2012 - 11:57 Antworten

      Hallo Christoph,

      gerne bin ich Ihnen behilflich.

      Die Grundstücks- oder Gebäudehaftpflicht darf Ihr Vermieter umlegen. Ich vermute stark, dass er den Teil der Versicherung der sich auf die Garagen bezieht, nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden kann. Der Vermieter muss die Kosten tragen oder an die Garagenmieter weitergeben.

      Die Heizungsmessung kann umgelegt werden, ja. Bitte lassen Sie sich im Zweifel zu allen Details rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    7. Mai 2012 - 18:09 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in meiner Nebenkostenabrechnung wird bei unter dem Punkt “Betriebskosten” der Posten “Abrechnungsservice” (bekanntes Unternehmen mit T) aufgeführt. Steht dieser Posten als Synonym für “Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung? Falls dies der Fall ist, auf welcher Grundlage ( Gesetz oder Gerichtsurteil ) beruht, das diese nicht auf den Mieter umgelegt werden kann?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      10. Mai 2012 - 13:39 Antworten

      Hallo Tobias,

      der Abrechnungsservice meint die Zusammenstellung und Berechnung der Heizkosten. Diese Kosten dürfen umgelegt werden. Nicht jedoch die Kosten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

      Im Zweifel = Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Christian Napierala
      8. Juli 2020 - 18:42 Antworten

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir sind zum 31.05 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben nun die Nebenkostenabrechnung erhalten. Für eine nichterbrachte Heizungswartung stellt der Vermieter uns nun 155,-€ in Rechnung welche er auch direkt von der Kaution einbezogen wurde. Zusätzlich listet er den Posten Heizungswartung/Reinigung mit 187,5€ auf. Ist dies so erlaubt? In den den Monaten in denen wir dort noch gewohnt haben hat keine Wartung stattgefunden und wir wurden auch nicht über einen bevorstehenden Termin informiert.

      • Dennis Hundt
        9. Juli 2020 - 08:37 Antworten

        Hallo Christian,

        über die Nebenkostenabrechnung können durchaus Kosten zeitanteilig auf Sie umgelegt werden, die erst nach Ihrem Auszug entstanden sind.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Franz
    20. Mai 2012 - 14:30 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    darf mein Vermieter den Abrechnungsbereich “Niederschlagswasser” in die Betriebskostenabrechnung mit einrechnen. Wir wohnen seit 13 Jahren in einer Wohnung, zu der ein kleiner Gartenanteil gehört. Nun erscheint dieser Posten zum ersten Mal auf der Betriebskostenabrechnung. Ist dies so in Ordnung? Für eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank
    Franz

    • Dennis Hundt
      28. Mai 2012 - 20:07 Antworten

      Hallo Franz,

      das Niederschlagswasser ist eine klassische Nebenkostenposition. Sie sollten allerdings prüfen, ob die Umlage auch im Mietvertrag vereinbart ist. Eine Vereinbarung im Mietvertrag ist immer die erste Grundlage für die Umlagefähigkeit.

      Im Zweifel bitte einen Anwalt befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie Jerke
    25. Mai 2012 - 10:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf mein Vermieter den Hausmeister und Winterdienst berechnen? Wasser und Niederschlagswasser?

    Vielen Dank schonmal

    Gruß S. Jerke

    • Dennis Hundt
      28. Mai 2012 - 20:05 Antworten

      Hallo Frau Jerke,

      alle von Ihnen genannten Positionen sind klassische Nebenkostenarten. Im Zweifel = Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Drzymala
    31. Mai 2012 - 20:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    In meiner Nebenkostenabrechnung ist der Allgemein-Strom nach Grösse der Wohnungen umgelegt. Da wir die größte Wohnung haben müssen wir den höchsten Anteil bezahlen.

    Ist das so zulässig?

    VG S. Drzymala

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2012 - 20:15 Antworten

      Hallo Susanne,

      ja, die Wohnfläche ist der absolut übliche Umlageschlüssel. Nach BGB ist die Wohnfläche auch die anzuwendende Umlage, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerd
    20. Juni 2012 - 14:39 Antworten

    Guten Tag,

    in unserer Nebenkostenabrechnung ist erstmalig ein Punkt für Baumpflege auf geführt. Dabei handelt es sich um einen wildgewachsenen Kirschbaum der seit mindestens 10 Jahren nicht mehr verschnitten wurde. Die Äste hatte schon das Schneegitter vom Dach geworfen. Ist das rechtens das die Pflege umgelegt wurde?

    Viele Grüße und recht vielen Dank.

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2012 - 08:20 Antworten

      Hallo Gerd,

      ich habe folgendes Urteil für Sie gefunden: LG Hamburg, Urteil v. 14.02.1992, 311 S 254/90

      Die Richter gehen hier davon aus, dass die Kosten für den Baumschnitt nicht umgelegt werden dürfen, wenn der Baum seit Jahren (hier 12 Jahre) vernachlässigt und nie geschnitten wurde. Man geht hier von Instandhaltungskosten aus.

      Eine rechtliche Beratung kann nur ein Anwalt leisten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Schmitz
    29. Juni 2012 - 10:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    in unserer NKA für ein 7 Familienhaus gibt es zwei Punkte die mir zu pauschal sind.

    Personenaufzug 2546,48 Euro und Gartenpflege/Hauswart. 2745 Euro.
    Kann ich vom Vermieter verlangen das er mir die Beträge genau aufschlüsselt? Was darf der Vermieter vom Punkt Personenaufzug umlegen?
    Reparatur? Wartung? Ersatzteile?
    Besten Dank im voraus für ihre antwort, ein schönes sonniges Wochenende.

    Gruß aus der Doublestadt Dortmund

    Martin Schmitz

    • Dennis Hundt
      8. Juli 2012 - 20:27 Antworten

      Hallo Herr Schmitz,

      Sie haben natürlich das Recht, die Unterlagen beim Vermieter einzusehen, um zu schauen, was hier genau umgelegt wurde. In dem Aufzugskosten darf die Wartung enthalten sein und kleine Ersatzteile, die mit der Wartung in Zusammenhang stehen. Nicht jedoch dürfen Instandhaltungen umgelegt werden. Sprechen Sie bei Bedarf am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helga R.
    26. Juli 2012 - 22:21 Antworten

    Meine Vermieterin hat bei der Abrechnung der Nebenkosten die Grundsteuer in Rechnung gestellt. Ist diese wirklich von mir als Mieterin zu bezahen?

    • Dennis Hundt
      27. Juli 2012 - 05:35 Antworten

      Hallo Helga,

      ja, die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Kosten. Das Umlage auf die Mieter ist absolut rechtens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom K.
    16. August 2012 - 07:08 Antworten

    Hallo,
    in meiner Nebenkostenabrechnung ist folgender Punkt aufgeführt:” Pacht für allg. nutzbares Außengelände” darf mein Vermieter das berechnen.
    Vielen Dank im voraus

    • Dennis Hundt
      16. August 2012 - 07:18 Antworten

      Hallo Tom,

      die Pachtkosten sind in meinen Augen ganz klar nicht umlagefähig. Wenn irgendwelche Gartenflächen von den Mietern genutzt werden können, so ist die Nutzung mit der Mietzahlung abgegolten. Schließlich sind auch die Anschaffungskosten oder die Pachtkosten für das Wohngebäude nicht umlagefähig. Lassen Sie sich im Zweifelsfall bitte anwaltlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine S.
    21. August 2012 - 11:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    In meiner Nebenkostenabrechnung ist einmal der Punkt “Wohngebäudeversicherung” mit 205,85€ aufgelistet, aber auch “Haftpflichtversicherung mit 5,58€ und Glasversicherung mit 8,44€ sind enthalten.

    Was zählt denn dann alles zu der Wohngebäudeversicherung, die so teuer ist in einem Jahr?

    Mit freundlichem Gruß,
    Nadine

    • Dennis Hundt
      22. August 2012 - 11:18 Antworten

      Hallo Nadine,

      es ist schon nachvollziehbar, dass die Wohngebäudeversicherung die teuerste ist. Hier ist das gesamte Haus zum Beispiel gegen Hagel, Blitzeinschlag und z.B. Wasserschäden versichert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriele S.
    24. August 2012 - 08:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meiner Nebenkostenabrechnung stehen über 4.000 € unter “Hausmeister” ohne nähere Angaben, was damit gemeint ist. Unter “Sonstiges” stehen 66 € für eine Feuerlöscherwartung und ca. 40 € für Streusalz. Außerdem gibt mein Vermieter nie die Rechnungen dazu, auf deren Basis er die NK-Abrechnung erstellt. Ist das alles rechtens? Mit welcher Begründung darf ich Einsicht in die Rechnungen nehmen und kann er mir das verübeln??

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Mit freundlichem Gruß
    Gabriele S.

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:31 Antworten

      Hallo Gabriele,

      wenn Sie den Hausmeisterkosten auf den Grund gehen wollen können Sie das natürlich tun. Sie haben als Mieterin ein Recht die Belege einzusehen. Mit der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter die Belege allerdings nicht versenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone Stabel
    27. August 2012 - 14:47 Antworten

    Grüße Sie Herr Hundt,

    Mein Vermieter hat mir in den Nebenkosten die Wartung der Gas-Kombi Therme plus den Ausstausch eines Abgas Sensors mit berechnet. Ist dies zulässig?

    Mit freundlichem Gruß

    Simone

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:30 Antworten

      Hallo Simone,

      die Wartung (inkl. kleiner Verbrauchs-, Ersatz- und Verschleißteile) ist umlagefähig. Im Zweifel sollten Sie genau hinschauen oder rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas Gresens
    2. September 2012 - 18:02 Antworten

    in meiner NK-Abrg sind 24 € für die Rücklastschriften bzw. 90€ für verspätete Zahlungseingänge in 2011. Die Rücklastschrift habe ich verursacht. Meine mangelnde Kontodeckung führte zur Unterdeckung des Vermieterkontos (Mietkonto und Darlehenskonto)

    MfG Andreas

  • Phill Z.
    9. September 2012 - 13:44 Antworten

    Hallo,

    darf mein Vermieter mir Kosten für Wartung am 17.08.11 und Kaminkehrer/Immission am 19.10.11 auf meine Nebenkosten Abrechnen, wenn ich aber erst zum 1.12.11 die Wohnung bezogen habe?

    Oder Fallen diese Positionen unter Verwaltungskosten, da die Wohnung Leerstand hatte in diesem Zeitraum.

    mfg

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:43 Antworten

      Hallo Phill,

      die Kosten müssen Sie anteilig (für den einem Mietmonat (1/12)) übernehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea K.
    12. September 2012 - 10:01 Antworten

    In der aktuellen Nebenkostenabrechnung wurden die Kosten für den neuen Anstrich der Fassade veranschlagt. Ist das rechtens?

    Danke im Voraus für die Rückmeldung!!!

    Gruß,
    Andrea K.

    • Dennis Hundt
      12. September 2012 - 10:13 Antworten

      Hallo Andrea,

      der Anstrich der Fassade ist in meinen Augen ganz klar Instandhaltung und damit Vermietersache (nicht umlagefähig). Besprechen Sie Ihr Vorgehen am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peggy
    13. September 2012 - 08:38 Antworten

    Hallo,

    In der aktuellen Nebenkostenabrechnung wurden die Wartungs- und Instandsetzungaarbeiten für die Garage (4 Mieter) aufgelistet und berechnet. Ist das rechtens? Wir zahlen pro Monat neben unsere Miete auch Miete für die Garage.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Dennis Hundt
      13. September 2012 - 15:16 Antworten

      Hallo Peggy,

      Instandhaltungsarbeiten sind Sache des Vermieters. Die Kosten hierfür können auch nicht umgelegt werden. Bei den Wartungsarbeiten sollten Sie genau hinschauen, hier müssen Sie herausfinden, was gewartet wurde. Im Zweifel gilt = Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hagen de la Motte
    30. September 2012 - 19:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Hausverwaltung möchte die Kosten für die Einstellung und Bearbeitung von Wohnungsanzeigen im Immobilienscout an mich weitergeben. Es wird ein Zeitraum des Monats September angegeben, obwohl nur ein Zeitraum von 2 Wochen vorlag. Dazu ist zu bemerken, dass ich zum 30.8.12 die Wohnung gekündigt habe, mit der Information, dass ich bis Mitte September weiss, ob ich die Kündigung zurück nehmen kann, was ich auch getan habe. Die Kündigung wurde zurück genommen.
    Zum Einzug erhielt ich keine Rechnung für die Anzeige bei Immobilienscout.
    Ist diese Rechnung, ohne weitere Angaben (nur “1 Stück Veröffentlichung und Bearbeitung = 55,00 Euro + MwSt.” angegeben).

    Vielen Dank im Voraus

    • Dennis Hundt
      30. September 2012 - 19:55 Antworten

      Hallo Hagen,

      wenn Sie mit der Hausverwaltung nichts besonderes vereinbart haben, halte ich die Kosten für nicht umlagefähig. Ich kann es allerdings nachvollziehen, das die Verwaltung die Kosten für die Anzeigenschaltung erstattet haben möchte (bestimmt nur monatlich buchbar). Schließlich wäre der Aufwand nicht nötig gewesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peggy
    5. Oktober 2012 - 08:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe noch eine Frage. Bei uns soll angeblich im Jahr 2006 ein Baum gefällt worden sein. Wir sind im April 2011 eingezogen.
    Auf unserer derzeiten Nebenkostenabrechung werden uns nun die Baumfällarbeiten von 2006 sowie Wartunsgarbeiten der Garage aus 2009 und 2010 anteilig berechnet. Ist das Rechtens? Es werden Kosten, die 1-5 Jahre vor unserem Einzug uns nun noch in Rechnung gestellt? Ich kann das kaum glauben.
    Was sagen Sie dazu?

    • Dennis Hundt
      5. Oktober 2012 - 18:08 Antworten

      Hallo Peggy,

      das halte ich ganz klar für unzulässig. Alleine schon deshalb, weil Sie mit diesen Kosten nicht hätten rechnen können. Ich denke Sie sollten der Abrechnung widersprechen und sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bernd
        16. November 2012 - 14:43 Antworten

        Hallo Dennis, ich kenne mich hier leider nicht aus … habe aber gesehen, dass du alle Fragen beantwortest. Ich weiß nicht, wie ich sonst an dich “ran komme”, deshalb hier meine Frage, ob ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Reparaturen in der Tiefgarage und den Doppelparkern zahlen muss?
        Es heißt doch immer, dass Reparaturen nie der Mieter zahlen muss.

        Danke und Grüße v. Bernd

        • Dennis Hundt
          16. November 2012 - 14:46 Antworten

          Hallo Bernd,

          ich persönlich denke nicht, dass diese Kosten für die Reparatur in der Tiefgarage umgelegt werden dürfen. Sprechen Sie darüber am besten mit einem Anwalt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Mirko E.
    30. Oktober 2012 - 13:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserer Hausgemeinschaft ereigneten sich innerhalb kürzester Zeit Wasserschäden durch fehlerhafte Installation von Schläuchen im Bad. Vorsorglich wurden daher in jeder Mietpartei diese Schläuche getauscht. Nun meine Frage(n): Ist dieses Austauschen Instandhaltung? Ist die Beseitigung der Wasserschäden auch umlagefähig? Im Zuge dieser Beseitigung kamen große Gebläse zum Einsatz, daher erhöhte sich der Hausstromverbrauch enorm. Wie kann man dies werten, berechnen und nachweisen?
    Weiterhin gibt es eine Mietpartei, die ständig für Feiern den Hausanschluss für den Strom benutzt. Nach mehrfacher Aufforderung (nach 3 Monaten) schloss die Hausverwaltung endlich diesen Anschluss ab. Wie kann ich diesen Verbrauch in der NKA geltend machen?

    MfG

    • Dennis Hundt
      2. November 2012 - 11:20 Antworten

      Hallo Mirko,

      die neuen Schläuche, die Schadensbeseitigung der der Mehrverbrauch an Strom zählt alles zur Instandhaltung und ist damit nicht umlegbar. Lassen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlich von einem Anwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Milz
    31. Oktober 2012 - 21:11 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    ich bitte um Ihre Hilfe zu folgende Frage:
    In der NK-Abrechnung 2011 (Neubau) hat mein Vermieter u.a. den Punkt Aufzugskosten mitaufgeführt. Nach Wunsch hat dieser mir alle Belege, bzgl. der Zusammensetzung der Kosten, per Mail bereitgestellt. Alle Belege wurden Brutto eins zu eins an uns Mieter weiter berechnet. Ist dies in Ordnung wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist?

    Gruß
    Milz

    • Dennis Hundt
      2. November 2012 - 11:18 Antworten

      Hallo Herr Milz,

      bei Wohnraummietverhältnissen gibt es keinen Vorsteuerabzug. Die MwSt. ist für den Vermieter ein Kostenblock, den er an die Mieter weitergeben kann. Sprechen Sie bitte bei Bedarf mit einem Anwalt über Ihre Anliegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kelly Wittkämper
    8. November 2012 - 11:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten und ich bin eindeutig der Meinung, dass dort einige Fehler unterlaufen sind, weil noch nichteinmal die Summen stimmen! Zudem sind einige Kosten extrem hoch so zum Beispiel die Gebäudeversicherung mit jährlichen Gesamtkosten von 1.251,52€ die dann auf die Mieter nach Fläche verteilt werden! Zudem wird das Haus angeblich von 8,875 Personen bewohnt für mich eine unmögliche Einheit. Meine Frage vorerst ist, ob die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten auftauchen darf und ob diese so hoch ausfallen kann?
    Vielen Dank im Voraus,

    Kelly Wittkämper

  • Sergio
    13. November 2012 - 08:10 Antworten

    Hallo Dennis,
    ich vermiete ein Haus inklusive der eingebauten Küche. Die Mieter baten um (nicht notwendigen) Austausch des Ceranfeldes welchem ich zustimmte – die Mieter baten des weiteren um ein hochmodernes Ceranfeld und gaben beim Kauf 100,-€ dazu. Kann ich die Anschaffung des Ceranfeldes umlegen (evt. gem. eines Abschreibungaufbruchs)?
    Danke

    Sergio

    • Dennis Hundt
      13. November 2012 - 08:42 Antworten

      Hallo Sergio,

      wenn Sie ein Haus mit Küche vermieten, sind Sie auch für die Instandhaltung verantwortlich. Wenn der Austausch nicht nötig gewesen wäre, hätten Sie dem Austausch besser nicht zustimmen sollen. Eine Umlagemöglichkeit sehe ich persönlich nicht. Aber fragen Sie bei Bedarf am besten einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Renate Schauff
    5. Dezember 2012 - 11:20 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    kann ich die wiederkehrenden Kosten auf den Mieter umlegen?

    Gruß Renate Schauff

    • Dennis Hundt
      5. Dezember 2012 - 18:32 Antworten

      Hallo Frau Schauff,

      nicht alle wiederkehrenden Kosten sind auch umlegbare Nebenkosten. Sie zahlen vielleicht regelmäßig Verwaltungskosten, dürfen diese aber dennoch nicht umlegen. Im Zweifel = bitte rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cichon, Peter
    10. Dezember 2012 - 14:29 Antworten

    Hallo Herr Dennis Hundt,

    am 19.10.12 kam die Nebenkostenabrechnung und ich habe diese bezahlt. Mit Datum 30.11.12 kam eine Korrektur der Nebenkosten weil der Verteilerschlüssel der Stromkosten für Aufzug und Allgemeinbeleuchtung eine Diskrpanz aufwies und nun soll ich nochmal Nebenkosten nachzahlen.

    Ist das o.k.? Danke für Ihre Hilfe

  • Valeska Dowidat
    15. Dezember 2012 - 17:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erstmal ein großes Lob an Sie und diese Website. So viele Informationen und Ihre Antworten auf die Fragen finde ich super! Vielen Dank dafür!

    Nun zu meiner Frage: Ich habe einen Bekannten, der mit seiner kleinen Familie (2 Erwachsene und ein 5 Jähriger) in einer ca. 85 m² großen Wohnung lebt. Nun bat er mich mir mal seine Nebenkostenabrechnung anzuschauen, weil seine Nachzahlungen von Jahr zu Jahr erheblich höher geworden sind. Allein aus dem letzten Abrechnungszeitraum ergibt sich eine Nachzahlung von 1422,91 €! Nur Heizkosten!
    Es ist ein Altbau mit, der mit Öl beheizt wird. Es werden die Ölkosten für das komplette Haus aufgeführt, die insgesamt bei 9103,35 € liegen sollen. Kann er verlangen die Rechnungen für das Öl einzusehen?
    Außerdem kommen die Kosten für “Prüfung und Einstellung” (123 €), “Wartung” (211 €), “Betriebsstrom” (759 €), “Bedienung, Überwachung und Pflege” (70 €) und der “Abrechnungsservice” (334,93 €) der Heizung dazu. Sind diese Positionen alle umlegbar?
    Des Weiteren kann ich die Verteilung auf die Einheiten nicht verstehen. Es wird eine Gesamtwohnfläche von 500 m² angegeben, wovon 85 Einheiten bei ihm abgerechnet werden. Sollte sich das auf die Quadratmeterzahl seiner Wohnung beziehen, geht die Rechnung nicht auf, da es lediglich 2 weitere Wohnungen im Haus gibt, die in etwa die selbe Größe haben…
    Würden Sie empfehlen Einspruch einzulegen, oder haben alle Kosten Ihre Berechtigung?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Ich wünsche Ihnen einen schönen 3. Advent!
    Valeska Dowidat

    • Dennis Hundt
      22. Dezember 2012 - 11:36 Antworten

      Hallo Valeska,

      ja, Sie Rechnung für das Öl kann eingesehen werden. Der Mieter hat ein Recht zur Belegeinsicht. Wie genau abgerechnet wurde, kann man ohne die Nebenkostenabrechnung zu sehen nicht sagen. Sprechen Sie dazu am besten mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja Reinhardt
    17. Dezember 2012 - 20:01 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,
    darf ein Vermieter die Wartung der Heizungsanlage auf den Mieter umlegen?
    MfG K. Reinhardt

    • Dennis Hundt
      18. Dezember 2012 - 12:53 Antworten

      Hallo Frau Reinhardt,

      ja, die Wartungskosten sind grundsätzlich umlagefähig. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Evelin Groetzebauch
    22. Dezember 2012 - 16:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit 2 Jahren besitzen wir eine Eigentumswohnung (Neubau). Jetzt habe ich mir unsere Nebenkostenabrechnung mal genauer angeschaut. Der Verteilerschlüssel geht über die Quadratmeter. Wäre ja kein Problem, wenn die Wohneinheiten (7 Stück) von der Größe alle in etwa gleich wären, aber dem ist nicht so. 6 von 7 Wohnungen sind um die 60m2, aber unsere liegt bei 97m2. Somit haben wir mit allen NK den Löwenanteil (Hausmeister, Aufzug, Treppenhausreinigung usw.) Ist das rechtens? Wasser, Heizung, Strom ist kein Problem da gibt es Uhren. Was kann ich tun?

    • Dennis Hundt
      23. Dezember 2012 - 09:27 Antworten

      Hallo Evelin,

      das ist absolut normal, größere Wohnung werden stärker belastet als kleinere. Das ist bei Miethäusern so und auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Lassen Sie Ihrer Abrechnung bei Bedarf prüfen oder sprechen Sie über konkrete Punkte mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonja
    1. Januar 2013 - 13:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    erstmal ein gesundes neues Jahr.
    Unser Vermieter hat uns gestern die Nebenkostenabrechnung für 2011 gebracht. Übrigens die erste seit wir hier eingezogen sind. Das sind jetzt schon 5 Jahre. Jetzt verlangt er eine Nachzahlung nur für Strom von 2007 bis 2010 in Höhe von 1022,05€. Müssen wir das alles nachzahlen? Zusätzlich kommt noch die Abrechnung von 2011 dazu, da haben wir eine Nachzahlung in Höhe von 727 €. Auf dieser Abrechnung hat er die Satanlage mit 94€ pro Wohneinheit verrechnet. Ist das O.K.??
    Vielen Dank im voraus.

    • Dennis Hundt
      3. Januar 2013 - 12:40 Antworten

      Hallo Sonja,

      der Abrechnungszeitraum darf in der Regel maximal über 12 Monate gehen. Strom bis 2007 rückwirkend zu berechnen ist in meinen Augen nicht korrekt. Mit einer Sat-Anlage kenne ich mich leider nicht besonders gut aus. Hier sollten Sie einfach prüfen um was für Kosten es sich handelt. Fragen Sie bei Bedarf und für eine rechtlichen Beratung bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cornelia
    2. Januar 2013 - 13:04 Antworten

    Meine Verwaltung hat uns heute die Nebenkostenabrechnung von 2011 in den Briefkasten geworfen. ( Es fehlt ein Poststempel) dies war im Jahr 2011 genauso. Wobei in 2011 die Frist eingehalten worden ist.

    Das Schreiben ( Nebenkostenabrechnung ist aber auf den 19.12.12 datiert.

    Unser Abrechnungszeitraum ist vom 1.1. – 31.12. . In meinen Augen ist die Nebenkostenabrechung nicht fristgerecht eingegangen. Leider kann ich ohne Poststempel kein Nachweis dafür erbringen.

    Darf meine Verwaltung die Nebenkosten so zustellen?
    Die Frist für die Abrechnung von 2011 ist doch bereits abgelaufen?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • Dennis Hundt
      3. Januar 2013 - 12:04 Antworten

      Hallo Cornelia,

      die Zustellung erfolgte sicherlich über einen Boten (z.B. Hausmeister), dass ist üblich und für die Verwaltung sicherer. Denn der Vermieter / die Verwaltung muss beweisen, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zugegangen ist. Mehr zur Beweislast.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin Müller
    9. Januar 2013 - 11:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserer Nebenkostenabrechnung für 2011 sind Garten- und Hauswartkosten aufgetaucht, die sich ausschließlich auf die Fahrtkosten unseres Vermieters beziehen (er wohnt einige 100km entfernt von m Mietobjekt). Darf er die Fahrtkosten auf die Mieter umlegen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG

    • Dennis Hundt
      13. Januar 2013 - 12:29 Antworten

      Hallo Katrin,

      wenn der Vermieter die Fahrtkosten einfach über die von Ihnen genannten Positionen abrechnen will, so darf es dass in meinen Augen nicht. Sie sollten den Fall mit einem Anwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny
    15. Januar 2013 - 13:32 Antworten

    Guten Tag,

    unser Vermieter berücksichtigt in der Nebenostenabrechnung Allgemeinstrom, jedoch fiel mir jetzt auf das eine Mieterin Ihre Waschmaschine und den Trockner im Keller stehen hat und dieser Strom läuft wie ich heute prüfen lassen habe ebenfalls über Allgemeinstrom und es ist kein Zähler angebracht. Desweiteren läuft die Garage, welche der Vermieter an eine Wageaufbereitungsfirma vermietet hat ebenfalls über Allgemeinstrom und dort befindet sich ebenfalls kein Zähler. Darf er dann überhaupt Allgemeinstrom abrechnen? Im Mietvertrag ist hierzu keine Aussage getroffen worden und es ist auch kein Hinweis durch den Vermieter erfolgt.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

    • Dennis Hundt
      18. Januar 2013 - 13:21 Antworten

      Hallo Jenny,

      das ist so in meinen Augen nicht in Ordnung. Die Position die sich einer konkreten Partei zuordnen lassen, müssen rausgerechnet werden. Hier ein Artikel zum Thema Allgemeinstrom.

      Sprechen Sie bei Bedarf bitte mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan Dithmer
    21. Januar 2013 - 11:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe einen Lagerraum in einem Bürogebäude als Gewerbefläche gemietet und nun kam die erste Betriebskostenabrechnung. Als Hinweis steht dort: “Die Ermittlung der Stromkosten erfolgte in Ermangelung geeigneter Zähler oder Verteiler anteilig über die Fläche.” Ich meine, ich verbrauche natürlich kaum Strom, so dass der Anteil unverhältnismäßig hoch ausfällt, und die tatsächlichen Stromkosten ließen sich mir ja direkt zurechnen. Daher meine Fragen: Ist dies zulässig? Kann man vom Vermieter die Verwendung geeigneter Stromzähler verlangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Beste Grüße,
    Jan

    • Dennis Hundt
      22. Januar 2013 - 22:00 Antworten

      Hallo Herr Dithmer,

      ich würde ich den Mietvertrag schauen, dort ist der Umlageschlüssel sicherlich festgelegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan Dithmer
    23. Januar 2013 - 09:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Im Mietvertrag steht einfach nur “anteilig”. Meine Frage zielte auch eher darauf ab, ob der Strom umgelegt werden darf oder ob dieser (also der in meinem Raum verbrauchte) nicht vielmehr verbrauchsabhängig ermittelt werden muss.

    Beste Grüße,
    Jan

  • Frank
    9. Februar 2013 - 16:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielleicht können Sie auch meine Frage beantworten.
    Ich wohne in einer Eigentumswohnung zur Miete.

    In meiner Nebenkostenabrechnung stehen folgende Umlageschlüssel definiert:

    1 “qm Wohnfläche” (60,68 qm)
    4 “qm Wohnfl. Ant. Whg.” (57,12 qm)
    6 “qm Wohnfl. Ant.Garagen” ( 3,56 qm)

    Die Garage, die zur Wohnung gehört, vermietet mein Vermieter an jemand anderen. Dennoch wurde bei meiner Nebenkostenabrechnung durchgehend der Umlageschlüssel 1 benutzt.

    Sollte hier nicht der Umlageschlüssel 4 genutzt werden ?

    Wie habe ich die Größe der Garage mit nur 3,56 qm zu verstehen ?
    Eine Autogarage ist doch wohl größer.

    Mein Vermieter schrieb mir, dass alles rechtens sei, denn der Umlageschlüssel wäre auf Basis der Teilungserklärung von der Wohn-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) so festgeschrieben.

    Vielen Dank !

    • Dennis Hundt
      10. Februar 2013 - 10:36 Antworten

      Hallo Frank,

      es ist für mich schwierig zu beurteilen. Fest steht aber wohl, dass Sie auch Nebenkosten für die Garage zahlen sollen. Das kann so nicht richtig sein, nicht, wenn die Garage anderweitig vermietet ist.

      Ich würde Einblick in die Belege nehmen um weiter in die Materie einzusteigen.

      Der beste Tipp zum Schluss: Lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fabian Breuer
    13. Februar 2013 - 23:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf der Vermieter die Kosten für die Installation von Überwachungskameras (4000€) in die Nebenkosten einbringen oder überhaupt mit den Mietern abrechnen?
    Es kam wiederholt zu Vandalismus und Einbrüchen am Gebäude. Die Mieter wurden vorher nicht gefragt und das Gebäude wird nur gewerblich genutzt.

    Viele Grüße
    Fabian Breuer

    • Dennis Hundt
      16. Februar 2013 - 13:41 Antworten

      Hallo Herr Breuer,

      grundsätzlich ist bei einem Gewerbemietvertrag sehr viel möglich. Ich würde als erstes den Mietvertrag sichten. Vielleicht klären sich Ihre Fragen schon dort. Im Zweifel kann Ihnen sicherlich ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    27. Februar 2013 - 08:30 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,
    wenn ich das also richtig verstehe sind die Verwaltergebühren für meine Mietwohnung nicht umlegbar? Ich habe diese in Höhe von 200,28€ auf meiner Nebenkostenabrechnung stehen. Sowie auch Verwaltergebühren für meinen Garagenstellplatz in Höhe von 16,70€. Instandhaltungskosten in Höhe von 37,92€ sind auch noch aufgeführt + Rücklagenverbräuche Instandhaltungskosten in Höhe von 248,27€.
    Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Dennis Maier
    2. März 2013 - 09:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es geht um 2 Posten unerer aktuellen Nebenkostenabrechung, wo ich mir nicht sicher bin ob wir als Mieter diese zahlen sollen/müssen!?

    1: Nachzahlung Erbbauzins 33,87€

    2: Schnee-U.Glatteisbeseitigung 14,05€

    Zu Punkt 1 da frage ich mich einfach: was haben wir mit dem Erbe/Eigentum zu tun als Mieter?

    Zu Punkt 2 steht in unserem Mitvertrag, dass wir als Mieter, für die benötigten Mittel ( Streusalz, Besen, Schaufel) selber aufkommen müssen….warum müssen wir dann nochmal über die NKA dafür aufkommen?

    Mfg Dennis

    • Dennis Hundt
      3. März 2013 - 17:00 Antworten

      Hallo Dennis,

      ich kann Ihre Argumente gut nachvollziehen. Der Erbbauzins kann auf keinen Fall umgelegt werden und wenn Sie den Winterdienst selbst übernehmen, wüsste ich nicht, warum die Kosten umgelegt werden sollen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kim
    7. März 2013 - 08:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    In meiner Nebenkostenabrechnung wird zum einen eine Rechnung von 600€ für den Austasch eines Wärmefühlers am Heizkessels sowie 150 € als Kosten der Abrechnung der warmen Betriebskosten, die von einer Firma vorgenommen werden, aufgeführt. Sind diese Kosten umlagefähig?

    Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      9. März 2013 - 10:50 Antworten

      Hallo Kim,

      der Austausch des Wärmefühler könnte durchaus zu Instandhaltungskosten zählen und wäre damit nicht umlagefähig. Hier müsste man sich die Rechnung ganz genau ansehen. Die Kosten für den sogenannten Abrechnungsservice sind umlegbare Nebenkosten. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Louise Grundmann
    9. April 2013 - 12:11 Antworten

    Wie wird Dachrinnenreinigung umgelegt. Wenn ich jedes zweites Jahr eine Rechnung bekomme wer entscheidet ob es eine Einmalige Sache ist? Wenn alle Vermieterin so Schlau sind wie meine eigene, sollen sie nicht jedes Jahr Dachrinnen reinigenlassen , um vorzubeugen und um Sicher zu sein das sie die Kosten umlegen können?

    • Dennis Hundt
      15. April 2013 - 14:20 Antworten

      Hallo Louise,

      hier finden Sie einen ausführlichen Artikel zur Dachrinnenreinigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie
    13. April 2013 - 17:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    habe das erste Mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mein Vermieter legte
    – Hausmeisterkosten
    – Kosten der Hausreinigung
    – Kosten der Stromversorgung
    – Kosten des Aufzugs
    – Kosten der Müllabfuhr
    – Versicherungskosten
    – Kabelanschlussgebühren

    auf mich um.
    Ich wunderte mich, da Kosten über 2300 € auf mich zukamen. Darf Kabelgebühr umgelegt werden, auch wenn ich den Anschluss nicht nutze? Versicherungskosten ebenso? Ich weiß gar nicht, um welche Versicherungskosten es sich handelt. Ist es normal, dass ich Müllgebühren zahlen muss, obwohl ich bereits einen ordentlichen Betrag an die Stadt zusätzlich abführen muss?

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,

    beste Grüße

    Stefanie

    • Dennis Hundt
      15. April 2013 - 14:13 Antworten

      Hallo Stefanie,

      zu Ihrem vielen einzelnen Punkten kann ich leider nichts schreiben. Ich würde bei der Fülle an Fragen empfehlen, Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yasmine T.
    2. Mai 2013 - 08:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unser Vermieter möchte uns (obwohl nicht im Mietvertrag eingetragen) Hausmeisterkosten in Rechnung stellen. Gibt es hier einen max. Betrag, den man hier umlegen darf? Ich habe gelesen Betriebskosten für den Hauswart sollten den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche nicht übersteigen. Ist das richtig und wenn ja, ist hier die reine Wohnfläche pro Vermieter gemeint oder kommen noch Keller, Hausflur, Treppen etc. dazu?

    Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.

    Liebe Grüße,

    Yasmine

    • Dennis Hundt
      7. Mai 2013 - 06:26 Antworten

      Hallo Yasmine,

      ich würde erstmal im Mietvertrag prüfen, welche Kosten wirklich umgelegt werden dürfen und welche nicht. Es gibt Richtwerte für Hausmeisterkosten, richtig. Wohnfläche meint quasi Ihre Wohnungsgröße. 100qm Wohnung = ca. 50 Euro Hausmeisterkosten pro Monat. Aber hier kommt es stark darauf an, welche Arbeiten der Hausmeister übernimmt (z.B. Gartenpfege, Treppenhausreinigung, Winterdienst).

      Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt über Ihre Nebenkostenabrechnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie M.
    12. Mai 2013 - 16:26 Antworten

    Nur zwei Fragen:

    1. Darf der Vermieter die Instandsetzung der Tiefgarage anrechnen… so wie ich das aus dem Text oben lese, eigentlich nicht..oder??

    2. Bisher musste ich noch nie die Grundsteuer mit zahlen, heuer ist sie erstmal mit aufgeführt. Habe nichts davon gewusst, dass diesen kosten auf mich zukommen. Ist das so in Ordnung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie M.

      • Melanie M.
        12. Mai 2013 - 18:48 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort. 😀

        Nur noch eine Frage, um die ganze Abrechnung nochmal prüfen zu lassen. Gibt es da noch eine Organisation.. ähnlich wie den Mieterschutzbund oder so. Welcher aber eventuell kostenlos ist?

      • Franka Engel
        3. März 2016 - 18:01 Antworten

        Hallo, obwohl dieser Thread schon fast 3 Jahre alt ist, würde ich gern daran anknüpfen: muss Melanie M. die Grundsteuer denn dann neuerdings bezahlen, obwohl sie davon “nichts wusste”, sprich: es stand wohl nicht im Mietvertrag? Frage nur, weil unser neuer Vermieter das jetzt auch an die Mieter weitergeben will, obwohl der alte Vermieter die Grundsteuer nie umgelegt hat und es nicht in unserem Mietvertrag aufgenommen ist. Die Mietverträge bleiben aber doch beim Verkauf einer Immobilie unverändert, oder?

        • Dennis Hundt
          4. März 2016 - 01:00 Antworten

          Hallo Franka,

          grundsätzlich können nur die Nebenkosten umgelegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vertrag bleibt beim Eigentümerwechsel unberührt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Alex Bauer
    12. Mai 2013 - 16:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe da einige Fragen zu meinen Nebenkostenabrechnungen vom Jahr 2011 und 2012. Ich hoffe Sie können mir da weiter Helfen. In der Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011 hat mein Vermieter mir Verwaltungskosten berechnet – und zwar jeden Monat als Vorauszahlung in einer Höhe von 24,80€. In vielen Internetportalen habe ich gelesen das mein Vermieter diese Kosten nicht auf mich umlagen kann bzw. darf, stimmt das? In der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er mir Reperaturen in Höhe von 43,59€ jeden Monat als Vorauszahlung berechnet und auch da habe ich in all möglichen Internetportalen gelesen das er dies ebenfalls nicht umlegen darf, stimmt das?

    Kann ich meinen Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011 ansprechen, oder ist die schon verjährt? Sollten diese Umlagen von der seite meines Vermieters nicht korrekt sein, muss er mir die Summe dann erstatten?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei Ihnen.

    Gruß

    Alex Bauer

      • Alex Bauer
        12. Mai 2013 - 17:22 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort.

        Gruß

        Alex Bauer

  • Alex Bauer
    20. Mai 2013 - 19:53 Antworten

    Hallo Hundt,

    Sie haben mir mit Ihrer letzten Antwort sehr geholfen, jetzt hatte ich meinen Vermieter auf die Reparaturkosten in meiner Nebenkostenabrechnung angesprochen und er meint das die Zahlung seine Richtigkeit hat, da im Haus die Wasserrohre repariert worden sind und da es mir auch zu gute kommt, was ich nicht verstehe, was hab ich an dem Defekt der Rohre zutun! Und ich kann das nicht glauben das es alles seine “Richtigkeit” hat. Kann der Vermieter die Reparaturkosten von den Reparaturen an den Wasserrohren auf mich umlegen? Ich habe in gebeten mir die Rechnungen von den Reparaturen vorzulegen und da hat er gemeint er müsste die “suchen” :-/ es ist auch in meinem Mietvertrag nicht vermerkt das ich mich an sowas beteiligen muss. Gibt es ein Gesetz, was besagt das ein Vermieter sowas nicht auf den Mieter umlegen darf?

    Gruß

    Alex Bauer

  • Florian S.
    1. Juni 2013 - 08:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt !

    Ich bin 01.04.2012 in eine Doppelhaushälfte eingezogen.
    meine Frage dazu : darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung für 2012 folgende dinge so durchführen ?
    – Abfallgebühren Jahresgebühren 2012 176,40€
    Fälligkeiten 27.05.2012 44,10€
    15.08.2012 47,70€
    15.11.2012 47,70€
    Nachzahlungsforderung 139,50€ stimmt der Betrag so wenn ich erst ab dem 01.04.2012 dort wohne ?

    – Schornsteinfeger war am 27.01.2012 da. Also bevor ich da gewohnt habe.
    Kosten 43,76€ Nachzahlungsforderung 16,41€ (anteilig für die gewohnten 9 Monate 2012 und auf 2 Mietparteien aufgeteilt)
    – Heizungswartung vom 26.01.2012 ( Also bevor ich da gewohnt habe ) – ( mit folgenden Unterpunkten: ( Kesselreinigung, Abgas- Messung, Brennerdüse, Oelfilter-Einsatz Sintersieb, Anodenprüfung Warmwasserspeicher, Anteile Material, Monteurstunden, Fahrtkosten ) Kosten 150,30€ Nachzahlungsforderung 56,36€ (anteilig für die gewohnten 9 Monate 2012 und auf 2 Mietparteien aufgeteilt)

    Ich würde mich sehr über Ihre Meinung dazu freuen !

    Vielen Dank !

    • Dennis Hundt
      4. Juni 2013 - 19:49 Antworten

      Hallo Florian,

      wenn Sie es ganz genau wissen wollen, sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung von einem Anwalt prüfen lassen. Ich kann Ihnen nur soviel sagen: Wenn Sie im Frühjahr einziehen und im Herbst ausziehen, zahlen Sie auch anteilig für Ihre Wohndauer den Winterdienst.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kati Lang
    19. Juni 2013 - 15:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    muss ich als Mieter einer Wohnung die Gebühren für das Niederschagswasser der Garagen im Hof bezahlen obwohl ich keine Garage habe (alle fremdvermietet) und auch die Zufahrt nicht nutze?

    Laut Vermieter wurde das Grundstück wurde von der Stadt Mai 2012 nachberechnet. in den letzten 4 Jahren wurde Niederschlagswasser der Garagenfläche garnicht in Rechnung gestellt obwohl die Garagen seit 10 Jahren da stehen, mit der Betriebskostenabrechnung 2012 muss jeder Mieter plötzlich 86 Euro für Niederschlagswasser (Haus + Garage)statt 37 Euro (nur Hausdach) bezahlen.

    Also, wer zahlt für die Garagendachfläche?
    Danke für die Antwort
    Katrin

    • Dennis Hundt
      21. Juni 2013 - 15:48 Antworten

      Hallo Katrin,

      Ihr Fall ist so speziell, dass ich leider überfragt bin. Ich kann Ihnen dazu keinen Tipp geben, tut mir leid. Am besten Sie richten Ihr Anliegen an einen Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenni A.
    4. Juli 2013 - 16:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auch ich hätte da mal eine Frage:

    Darf mein Vermieter Rohrreinigungen abrechnen, obwohl er diese selber durchführt? Und vorallem, gibt es einen bestimmten Betrag den die Nebenkostenabrechnung jährlich steigen darf, also von den Einzelposten?
    Vielen Dank schon mal vorab.

    Jenni

    • Dennis Hundt
      5. Juli 2013 - 07:52 Antworten

      Hallo Jenni,

      der Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitgebot beachten, eine fester Grenze für die Kostensteigerung ist mir allerdings nicht bekannt. Auch dürfen Eigenleistungen des Vermieters abgerechnet werden.

      Allerdings ist es in meinen Augen zweifelhaft, ob eine Rohrreinigung überhaupt in die Nebenkostenabrechnung gehört. Klingt für mich wie Instandhaltung.

      Sprechen Sie bei Bedarf auf jeden Fall mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brigitte
    12. Juli 2013 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
    1. Die Heizungsfirma rechnet für die Wasserzähler Wartungskosten einschließlich Lohnkosten ab, obwohl nicht gewartet wurde. Die Antwort der Hausverwaltung: Das wird jedes Jahr berechnet.
    2. Mein Heizkörper in der Küche ist umbaut von der Einbauküche und ich kann dort nicht heizen. Meine Küche heize ich vom Flur aus. Ich sehe ein, dass ich an den Grundkosten/Betriebskosten beteiligt werde, aber es wurde auch Verbrauch geschätzt (höher als im Flur).
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

    • Dennis Hundt
      12. Juli 2013 - 15:19 Antworten

      Hallo Brigitte,

      es können nur Kosten abgerechnet werden, die nachweislich entstanden sind (Stichwort: Belegeinsicht). Warum werden die Heizkosten geschätzt. Entweder sollten Sie den Heizkörper komplett stilllegen lassen oder dieser muss abgelesen werden. Lassen Sie Ihren Sachverhalt bei Bedarf durch einen Anwalt einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • NadineV
    31. Juli 2013 - 07:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf mein Vermieter mir die Kosten für die Untersuchung der Trinkwasserqualität in den Nebenkosten mit anrechnen?

  • Daniel J.
    9. August 2013 - 17:08 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Es gibt drei Punkte die ich nicht verstehe und auch bezweifel, ob er diese so angeben darf:

    1. Warmwasser 6,50 € x 12 Monate = 78,- €

    (wir haben Warmwasser über einen Durchlauferhitzer, nicht über die Heitzungsanlage. Ich bezahle Strom für den Durchlauferhitzer.)

    2. Kabel-Tv/Antenne 2,50 € x 12 Monate = 30,- €

    (wir haben eine Gemeinschaftssat.Anlage, Kabelfernseh und Antenne ist nicht vorhanden. Die Sat.Anlage bei eine Gemeinschaftsanschaffung, die Kosten wurden auf die Mietparteien umgerechnet, Reparaturen werden auch in gleichen Teilen verteilt.)

    3. Vor-Gartenpflege 7,50 € x 12 Monate = 90,00 €

    (der Vorgarten wird oft durch uns Mieter selbst in stand gesetzt. Ist gibt keinen Hausmeister und auch keinen Gärtner etc, der diese Pflege übernimmt)

    Dürfen diese Kosten berechnet werden?

    • Dennis Hundt
      9. August 2013 - 21:02 Antworten

      Hallo Daniel,

      alle Punkte sind zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar strittig. Ich würde die Fragen einfach an Ihren Vermieter richten. Alternativ würde ich Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung neben oder mich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annett S.
    13. August 2013 - 15:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    heute kam die Betriebskostenabrechnung und ich war recht erstaunt, dass ich jetzt Grundsteuer zahlen soll. Seit 5 Jahren wohne ich jetzt in dieser Wohnung und habe die besagte Steuer noch nie gezahlt. Muss ich das überhaupt? Im Mietvertrag stehen nur “Öffentliche Lasten”.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      16. August 2013 - 18:21 Antworten

      Hallo Annett,

      hier ein Artikel zur Grundsteuer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai H.
    16. August 2013 - 13:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meiner Nebenkostenabrechnung sind neben Versicherung und Grundsteuer auch Kosten für die “Hausbetreuung” aufgeführt. Ich denke es handelt sich hier um versteckte Verwalterkosten.

    Ist dies zulässig.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      16. August 2013 - 18:33 Antworten

      Hallo Kai,

      mit dieser Frage sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden oder der Frage auf eigene Faust mit Hilfe der Belegeinsicht auf den Grund gehen. Oder Sie beauftragen einen Anwalt mit der Überprüfung der Abrechnung / Belege.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hildegard
    19. August 2013 - 08:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe heute die NK-Abrechnung 2012 für meine Eltern erhalten. Neu ist, dass pauschale Kosten für Winterdienst in Rechnung gestellt werden. Auf meine Nachfrage hin, wurde mir mitgeteilt, dass die Vermieter das übernehmen. Allerdings werden diese Kosten nur auf die zwei vermieteten Wohnungen aufgeteilt, obwohl der Vermieter ebenfalls in diesem Haus wohnt, im Erdgeschoss gegenüber meiner Eltern. Ist das zulässig?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Liebe Grüße

    • Dennis Hundt
      19. August 2013 - 18:23 Antworten

      Hallo Hildegard,

      wenn derjenige, der den Winterdienst übernimmt auch in dem Haus lebt, muss diese Partei in meinen Augen dennoch die Kosten tragen. Ob diese tatsächlich abgerechnet werden ist nicht Ihre Sache. Sie sollten im Mietvertrag nachsehen, wie die Kosten zu verteilen sind (vermutlich nach Wohnfläche) und auch nur diese Kosten tragen.

      Hier ein Artikel für Sie: Nebenkostenabrechnung ohne Belege? Die Eigenleistung des Vermieters.

      Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt zu dem Fall.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina Griebel
    19. August 2013 - 09:07 Antworten

    Hallo Herr Handt,

    ist der Mieterbund wirklich kompetent zur Prüfung von Nebenkosten?

    • Dennis Hundt
      19. August 2013 - 18:25 Antworten

      Hallo Marina,

      ich denke, dass der Mieterbund seine Arbeit schon gut machen wird, allerdings habe ich auch noch keine geprüfte Nebenkostenabrechnung gesehen.

      Was ich Ihnen aus Erfahrung empfehlen kann, ist die Prüfung der Nebenkostenabrechnung hier auf Nebenkostenabrechnung.com.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lygia Wagenführer
    20. August 2013 - 14:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    ich bewohne ein Haus inzwischen seit acht Jahren zur Miete. In diesem Jahr habe ich das erste Mal eine Rechnung bekommen für “Rückersatz Kundendienst der Pelletsanlage” bekommen. 181,-Euro für Inspektion und Wartung.
    Ist das korrekt, daß ich diese Kosten zu 100% tragen muss?
    (Das Haus ist Gemeindeeigentum und die Rechnung bekomme ich von der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft)

    Viele Grüße
    Lygia Wagenführer

    • Dennis Hundt
      21. August 2013 - 18:18 Antworten

      Hallo Lygia,

      die Kosten für die Heizungswartung sind umlagebar. Um was es sich bei Ihrer Rechnung genau handelt kann ich allerdings nicht sagen.

      Im Normalfall leisten die Nebenkostenvorauszahlungen und bekommen nach einem Abrechnungszeitraum eine Nebenkostenabrechnung (und nicht eine einzelne Rechnung für die Leistung).

      Richtigen Sie Ihre Fragen im Zweifel bitte an den Anwalt Ihrer Wahl.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Geblendeter
    20. August 2013 - 16:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    habe da mal eine Frage zum Allgemeinstrom. Angegeben laut Mietvertag sind:

    elektrische Beleuchtung – Strom ( Flur, Waschraum, Heizung, Kellergang und Müll)

    Der tatsächliche Verbrauch für die aufgeführten Stromkosten liegt laut Abrechnung bei 838 Euro ( 0,30 ct/ KWh = 2800KWh/ Jahr?? ). Ich habe nun herrausgefunden, das unser Vermieter den Allgemeinstrom für Instandhaltung des Hauses, Gartenarbeiten, seine Private Gefriertruhe und Private Waschmaschine ( unsere läuft über unseren Wohnungszähler) nutzt.
    Die Beleuchtungen haben zusammen 675W und würden bei 15 min Täglicher Nutzung auf knapp 62KWh kommen, Heizung hat 1000W + Wärmepumpe 35W also zusammen mit Beleuchtung ca 1250 KWh/ Jahr.
    Darf ich den zu viel berechneten Strom zurückverlangen?

    • Dennis Hundt
      21. August 2013 - 18:22 Antworten

      Hallo Geblendeter,

      Sie sollten den Vermieter bitten, den privaten Teil heraus zurechnen. Das geht in der Tat nicht. Für die letzte Abrechnung können Sie sicher noch Widerspruch einlegen. In wie weit Sie Zahlungen der Vorjahre zurückverlangen können, sollten Sie im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian K
    21. August 2013 - 11:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe heute die NK Abrechnung 2012 erhalten und da hat der Vermieter 2 neue Punkte ausgeführt. Einmal die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer.
    Diese sind nicht in meinem Mietvertrag aufgeführt – muß ich beide zahlen?

    Der Vermieter hat die Gebäudeversicherung anteilig auf die Mieter verteilt / 7 Parteien darf er das? muß er nicht nach Qm umrechnen?

    Wie wird die Grundsteuer berechnet? auch Qm?
    Weil mein Vermieter ein Betrag aufgeführt hat, ohne irgendwelche Belege.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Christian

    • Dennis Hundt
      21. August 2013 - 18:32 Antworten

      Hallo Christian,

      es dürfen nur die Nebenkosten umgelegt werden, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Zudem wird auch ein Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart. Ist hier kein Verteilerschlüssel genannt, gilt nach BGB die Umlage nach Wohnfläche.

      Im Zweifel wie immer: Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tracy B.
    24. August 2013 - 00:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wenn die Niederschlagsgebühr und die Deichkosten welche ich bezahlen muss nicht im Mietvertrag angegeben wurden und ich diese auch nicht bezahlen müsste, wie sieht es aus, wenn ich diese aufgrund falscher Beratung bisher bezahlt habe? Kann ich dennoch bei der nächsten Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen und das damit begründen, dass es nicht Bestandteil meines Mietvertrags ist?

  • Mats
    27. August 2013 - 10:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Frage zu meiner NKA 2012, diese ist berechnet vom 01.01.12 .31.05.12, da ich anschließend umgezogen bin. Mit dem Vermieter hatte ich vertraglich ausgemacht, dass ich für 50,- Monat den Garten in Ordnung halte, d.h. Rasenmähen und Hecke schneiden. Diese Betrag wurde mit meiner Miete verrechnet. Nach meinem Auszug hat der die Hausverwaltung einen externen Hauswart angestellt der viel höhere Kosten verursacht als bisher angefallen sind, da er auch zusätzliche Aufgaben übernimmt. Diese Kosten bekomme ich jetzt anteilig auch mit berechnet obwohl der neue Hauswart erst weit nach meinem Auszug seine Tätigkeit aufgenommen hat.
    Ist das so in Ordnung? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  • Jens
    29. August 2013 - 13:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserer Nebenkostenabrechnung sind sowohl Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung, als auch für Gartenpflege und ebenso für Treppenhausreinigung veranschlagt.

    Die ebenfalls berechneten Hausmeisterkosten leuchten mir dementsprechend nicht wirklich ein!

    Desweiteren steht sowohl im Mietvertrag als auch in der Hausordnung, daß die Mieter die Treppen zu reinigen hätten, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich für die Reinigung sorgt. Bei uns ist dies der Fall, es wird jedoch weder im Vertrag noch in der hausordnung explizit erwähnt. Reicht die o.g. pauschale Klausel und haben wir, da wir es schon seit Jahren stillschweigend akzeptiert haben, inzwischen die Möglichkeit des Widerspruchs verwirkt?

    Vielen Dank
    und mfG

    Jens

    • Dennis Hundt
      29. August 2013 - 21:23 Antworten

      Hallo Jens,

      wie es sich mit der stillschweigenden Akzeptanz verhält kann ich Ihnen leider nicht sagen, lassen Sie sich dazu am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kalle
    1. September 2013 - 15:23 Antworten

    Hallo!

    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus, das gesamte Haus gehört meinem Vermieter, die komplette Heizungsanlage wurde jedoch schon vor einiger Zeit an ein Unternehmen veräußert. So ist es mit z.B. nicht möglich den Gas Anbieter zu wechseln. Die Heizung wird elektronisch abgelesen und nach verbrauch abgerechnet. Ich habe jedoch keinen Vertrag mit besagter Firma, dies läuft alles über meinen Vermieter.

    In dieser Heizkostenabrechnung (Teil der NK-Abrechnung) werden bei der Auflistung der Gesamtkosten auch die Posten “Abrechnungsgebühr” und “Gerätekosten” gelistet und auf alle Parteien mit verteilt, jedoch nicht näher definiert. Ferner wird nur mir eine “Nutzerwechselgebühr” berechnet, da ich im Abrechnungszeitraum in die Wohnung gezogen bin. Sind all diese Dinge zulässig?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

  • Tatjana Müller
    4. September 2013 - 13:10 Antworten

    Guten Tag ! Ich bin zum 30.06 letzten Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen. Nun hab ich Posten auf meiner NK Abrechnung die NACH meinem Auszug getätigt wurden (Treppenhausreinigung und für Klempner Tätigkeiten). Diese fallen aber nicht bis zum 30.06.12. Nach Rücksprache mit meinem Ex Vermieter meinte er es wäre rechtens mir auch die Kosten in Rechnung zu stellen (verschlüsselt auf meine Tage in der Wohnung) auch wenn diese NACH meinem Auszug entstanden sind. Ist das richtig so ? Danke und Gruss

    • Dennis Hundt
      7. September 2013 - 18:25 Antworten

      Hallo Tatjanam

      ein Beispiel: auch wenn Sie nur im Sommer in einer Wohnung leben, zahlen Sie anteilig (nach Monaten) den Winterdienst. Im Zweifel: Anwalt fragen oder Nebenkostenabrechnung überprüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schwaiger Nikola
    5. September 2013 - 10:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    danke für ihre großartige Unterstützung.

    Eine Frage zu Baumschnittarbeiten in einem Mietgarten (EG-Mieter) eines 3-Parteien Haus.
    Der Mietgarten gehört zur EG-Wohnung.
    Weiter gibt es eine Wohnung im 1.OG (mit Balkon) und eine Dachgeschosswohnung.
    Jede Wohnung ist seperat vermietet, in den Mietverträgen vom 1.OG und DG ist nichts vom Mietgarten erwähnt.

    Ist es in der Nebenkostenabrechnung erlaubt, dass Baumschnittarbeiten die im Mietgarten der EG-Wohnung vom Vermieter (beauftra.Externe Firma) durchgeführt wurden auf die 1.OG und Dachgeschosswohnung anteilig umgelegt werden?
    Der Mietgarten ist in der Miete der EG-Wohnung enthalten. Die Nutzung obligt allein der EG-Mieterin. (1.OG und DG haben keinen Zutritt)

    Ich sehe es so, dass die 1.OG und DG Wohnung nur an Kosten allgemein genutzen Grundes (vor dem Hauseingang, rechts und links sind kleine Grasflächen, 1 Strauch, 1 Müllhäuschen) beteiligt werden können und nicht an Kosten die im Mietgarten der EG-Mietwohnung entstehen.
    Wie sehen sie das und gibt es hier schon ein Gerichtsurteil?

    Zudem sehe ich es generell so, das Baumschnittarbeiten die jahrelang nicht gemacht wurden an die EG Mieterin umgelegt werden.
    Dazu habe ich bereits einige Gerichtsurteile gefunden. Das scheint nicht möglich zu sein.

    Vielen herzlichen Dank für ihre Hilfe.
    N.Schwaiger

  • Meike
    10. September 2013 - 17:26 Antworten

    Hallo Dennis,

    darf mein Vermieter die Wartung der Gaskombitherme in meiner Wohnung umlegen? Hier fallen 100,75 Euro an.

    Vielen Dank
    Meike

  • Thomas E.
    25. September 2013 - 13:37 Antworten

    Wir haben ein Schreiben im Briefkasten gefunden, in dem uns der Vermieter darauf aufmerksam macht, dass ein Hausmeisterservice eingesetzt wird. Im Mietvertrag ist allerdings angegeben, dass ein Kehrplan für Treppenhausreinigung und Winterdienst angesetzt ist. Dies treibt natürlich die Nebenkosten natürlich sehr in die Höhe, können wir Vermieter uns dagegen wehren?

    Weiterhin wurde eine abgetrennte Spielfläche für Kinder hinter dem Haus entfernt und ein Parkplatz darauf gemacht. Ist soetwas zulässig?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      25. September 2013 - 16:21 Antworten

      Hallo Thomas,

      der Mietvertrag kann nicht einfach einseitig geändert werden. Sie sollten den Vermieter darauf hinweisen und im Zweifel Rechtsrat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Beate
    27. September 2013 - 08:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Lebensgefährte lebt seit 2006 in einer 120 qm großen Wohnung. Seit Juli 2011 lebe ich mit meinem Sohn bei Ihm. Anfang 2013 hatte der Vermieter einen Wasserschaden (er wohnt unter uns) der in unserem Bad zustande kam das Warmwasserrohr am Waschbecken hatte einen Riß (war nicht unser verschulden). Nun hat er uns (meinem Partner) zum ersten mal nach so langer Wohnzeit die Gebäudehaftpflicht über ca. 200,00 in den Nebenkosten veranschlagt und die Müllgebühren liegen auch bei ca. 180 Euro ist das denn rechtens?

    • Dennis Hundt
      27. September 2013 - 11:32 Antworten

      Hallo Beate,

      die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich umlegbar. Sie sollten prüfen, ob die Umlage auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn die Müllgebühren nach Wohnfläche umgelegt werden, dann sind diese bei 120 Quadratmetern naturgemäß relativ hoch.

      Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes
    27. September 2013 - 20:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    im meinem Mietvertrag (von den Vermietern selbst aufgesetzt) steht, dass die Nebenkosten nicht “nach” sondern “wie” in der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, die einzelnen Punkte sind nahezu in gleicher Reihenfolge und Ausdrucksweise des Gesetzes aufgezählt. Nur zwischendrin steht irgendwo, dass die Verwaltungskosten ebenfalls dazu gezählt werden; weiterhin wird auf ein Blatt am Ende verwiesen, wo die Nebenkosten nochmal einzeln aufgelistet werden, auch die Verwaltungskosten.
    Ist die Abrechnung der Verwaltungskosten in diesem Fall zulässig, weil der Vertrag so zwischen uns geschlossen wurde oder ist es in jedem Fall unzulässig, Verwaltungskosten als Nebenkosten anzusetzen?

    Vielen Dank im voraus!

    Johannes

  • Alexander Kargl
    14. Oktober 2013 - 12:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf eine “Prüfung eines Garagentors/Tiefgarage” auf die Mieter umgelegt werden?
    Wir sprechen da von insgesamt 500 Euro, die auf zwölf Parteien verteilt werden.
    Kosten diesbezüglich erscheinen mir eh etwas hoch.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Dennis Hundt
      16. Oktober 2013 - 11:08 Antworten

      Hallo Alexander,

      hier muss man unterscheiden zwischen Prüfung / Wartung die sicherlich umlagefähig ist und einer Reparatur die der Eigentümer tragen muss. Hier sollten Sie genau hinschauen.

      Ein weiteres Merkmal von Nebenkosten ist die “laufende” Entstehung der Kosten (also eine gewisse Regelmäßigkeit). Lassen Sie sich im Ernstfall am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    20. Oktober 2013 - 09:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben nun vor kurzem unsere Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten. Dabei wird eine Position “Niederschlagswasser aus 2010/2011 lt. Bescheid 21.05.2012” aufgeführt. Ist dies noch möglich, oder ist der Anspruch der sich auf 2010/2011 bezieht bereits verjährt bzw. nicht mehr Umlegbar?

    Vielen Dank

  • Sophie Hoffmann
    1. November 2013 - 12:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    laut NK-Abrechnung kostet die Beleuchtung im Haus 600 Euro im Jahr. Wir bewohnen eine Wohnung und sollen natürlich anteilig zahlen. Im Haus sind aber 2 Gastrogewerbeeinheiten. Ich glaube, daß die Mitarbeiter aber viel öfter Licht brauchen, da die Vorratskammern im Keller liegen, sowie Gästeklo auf halber Treppe ist, und Gäste und Mitarbeiter natürlich viel öfter Licht einschalten, als ein Mieter, der Abends nach Hause kommt. Ist es rechtens, daß wir trotzdem den gleichen Anteil am Licht zahlen sollen? Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      2. November 2013 - 13:33 Antworten

      Hallo Sophie,

      ich denke das es A: um relativ wenig Geld geht, wenn Sie entlastet werden und B: recht schwierig nachzuweisen ist, dass der Gewerbemieter tatsächlich mehr Licht / Strom braucht. Fragen Sie im Zweifel bitte einen Anwalt und versuchen Sie Ihr Glück.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brian
    2. November 2013 - 07:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Wir möchten zum 01.01.14 umziehen. Der neue Vermieter möchte den Mietvertrag von einem Rechtsbeistand absegnen lassen, “um im Streitfall bessere Rechtssicherheit für beide Parteien zu haben.” Lautete seine Aussage. Die Kosten sollen wir tragen. Ist dies üblich/rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen
    Brian

    • Dennis Hundt
      2. November 2013 - 13:30 Antworten

      Hallo Brian,

      in aller Regel wird der Vermieter den Mietvertrag aufsetzen. Die Kosten die dafür entstehen halte ich persönlich für Verwaltungskosten.

      Im Zweifel bitte wie immer einen Rechtsanwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea
    3. November 2013 - 15:30 Antworten

    In meiner Nebenkostenabrechnung für 2012 sind Hausmeister und Gartenarbeiten berrechnet wurden, obwohl diese nicht ausgeführt wurden.
    Ich hatte mich mehrmals bei der Hausverwaltung beschwert jedoch keine Antwort bekommen. Muss ich für diese nicht erfolgte Dienstleistung zahlen?

    Ich habe sehr hohe Heizkosten aufgrund von undichten Fenstern.
    Beim Einzug wurde mir schriftlich im Übergabeprotokoll zugesagt, das die Fenster gewechselt werden, dies ist drei Jahre her, was kann ich machen?

    MFG Andrea

    • Dennis Hundt
      6. November 2013 - 19:06 Antworten

      Hallo Andrea,

      lassen Sie sich die Belege für die Hausmeister- und Gartenarbeiten zeigen und weisen Sie den Vermieter auf die mietvertragliche Vereinbarung zu den Fenstern hin.

      Im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra G.
    7. November 2013 - 17:26 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    In meiner Nebenkostenabrechnung wird unter 5. Aufteilung der Gesamtkosten zwischen Heiz- und Warmwasserkosten und Hausnebenkosten unterschieden.
    Unter Hausnebenkosten sind zahlreiche Kostenarten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und weitere angeben.
    Allerdings steht unter Hausnebenkosten auch die Kostenart “Abrechnen Hausnebenk”. Was hat das zu bedeuten? Für mich ist so nicht ersichtlich, wofür ich da zahle? Ich vermute, dass es sich hierbei um die Kosten für die Erstellung der NK-Abrechnung handelt. Muss ich diese Kosten tragen? Im Mietvertrag steht zwar, dass die Gebühren der ISTA-Abrechnung (Nutzerwechselgebühr und Kosten für die Erstellung der NK-Abrechnung) vom Mieter zu tragen sind, aber ist dies auch rechtlich so geregelt? Nach meiner Recherche handelt es sich sowohl bei der Nutzerwechselgebühr als auch bei der Erstellung der NK-Abrechnung um Verwaltungskosten, welche nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sandra G.

  • Martin
    20. November 2013 - 08:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich “streite” mich schon seit mehreren Monaten mit meinem Vermieter wegen einer enormen Nachzahlung unserer Betriebskosten 2012 herum – eine Frage bzgl. der Gebäude-Versicherung: Der Vermieter schloss am 1.10.2012 eine neue Versicherung ab, welche bis 1.10.2013 lief, legt nun aber die gesamten Kosten der Versicherung auf das Jahr 2012 um – im Grunde fielen 2012 anteilmäßig aber nur 3 Monate an. Müsste er die Kosten nicht aufspalten: 3 Monate 2012 und 9 Monate 2013?

    Viele Grüße,
    Martin

  • Olaf Moritz
    23. November 2013 - 19:24 Antworten

    Hallo Her Hundt,

    Hausmeisterkosten: Gesamt 1163 Euro ,
    Lohnkosten April: 60,00 Euro
    Sozialversicherung: 18,52 Euro
    Führen Lohnkonto: 13,00 Euro
    Zwischensumme: 91,52 Euro
    zzgl. 19% MwSt.: 17,39 Euro
    Gesamt: 108,91 Euro

    – So sieht die mtl. Rechnung für den Hausmeister aus mit dem Hinweis “bitte um Überweisung des Gesamtbetrages an BLZxxxxxxxx , Kontonr. xxxxxx

    Nun meine Frage, Kontoführung sind diese als Nebenkosten Umlagefähig oder Verwaltungskosten ? und was ist mit der MwSt. Beim ersten Monat kommen sogar noch Lohnkontoeröffnung dazu, ist das so Rechtens?

    Mfg. O. Moritz

    • Dennis Hundt
      24. November 2013 - 10:17 Antworten

      Hallo Olaf,

      mit “Frühren Lohnkonto” ist möglicherweise die Erstellung der Lohnabrechnung gemeint, z.B. von einem Steuerberater oder von der internen Lohnbuchhaltung. Ich würde das als Lohnnebenkosten betrachten. Hier ein Artikel dazu: Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung.

      Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel
    28. November 2013 - 16:34 Antworten

    Hallo Dennis,

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien, letztes Jahr habe ich hier die Hausmeistertätigkeit übernommen. Heute kam endlich mal die Nebenkostenabrechnung, jetzt meine Frage: Ist es Rechtens das ich mich für meine Eigene Arbeit bezahle?

    • Dennis Hundt
      28. November 2013 - 18:14 Antworten

      Hallo Daniel,

      auf der einen Seite werden Sie für Ihre Arbeit bezahlt, auf der anderen Seite sind Sie Mieter und tragen einen Teil der Nebenkosten. In meinen Augen normal. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie Verheyen
    15. Dezember 2013 - 13:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere Hausverwaltung hat angekündigt, dass sie die Kosten einer Wohnungsentrümpelung auf uns Vermieter umlegen wird. Bei der Entrümpelung handelt es sich um Mietnomaden. Damit haben wir, die restlichen Mieter, doch nichts zu tun und es nicht rechtens die Kosten auf uns umzulegen oder? Können wir, wenn die Hausverwaltung dies wirklich vorhat, die Umlage einklagen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße
    Stefanie Verheyen

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2013 - 15:40 Antworten

      Hallo Stefanie,

      das die Kosten für die Beräumung einer Wohnung auf andere Mieter umgelegt werden sollen, er scheint mir schon sehr abwegig. In meinen Augen ganz klar Kosten des Vermieters. Ich würde Ihnen raten einen anwaltlichen Rat einzuholen, wenn die Kosten tatsächlich in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carolin
    16. Dezember 2013 - 16:37 Antworten

    Hallo.

    Ich lebe in der Schweiz und bin “direkt in den Mietvertrag eingetreten”.
    Nun soll ich auch die NK der beiden Vormieter bezahlen, da ich “direkt eingetreten” bin. Ist das rechtens? Wie kann man sich wehren?

    Viele Grüße
    Carolin

  • Richter
    2. Januar 2014 - 17:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    in unserer Abrechnung wurde der Winterdienst für mehrere Hauseingänge zusammengelegt. Wir wohnen in einen Dreiseitenhof. Wobei unser Ausgang vom Hinterhaus die Hausnummer 7 ist und wir für die Vorderhäuser 11, 11a und 13 mit zahlen sollen. Es geht aber kein direkter Weg zu den Vorderhäusern von unserem Hinterhaus. Ist das rechtens?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG
    Richter

    • Dennis Hundt
      2. Januar 2014 - 17:57 Antworten

      Hallo Herr Richter,

      ich kann es Ihnen leider nicht sagen. Man muss die Sachlage wahrscheinlich vor Ort oder auf einem Plan betrachten. Nur ein Tipp: Die anderen Häuser zahlen dann wohl auch für Sie mit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Singer
    3. Januar 2014 - 21:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    mein Sohn hat keine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter erhalten, bekam aber gesagt, dass er Euro 916,00 nachzahlen muss. Wie sieht eine richtige Nebenkostenabrechnung aus und muss diese nicht schriftlich zugestellt werden? Wie kann man sich hier informieren?
    Danke für Ihre Mühe.

  • Ela
    4. Januar 2014 - 08:51 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe in 2012 für 4 Monate in einem Haus gewohnt, welches damals noch komplett saniert wurde. Meine Wohnung war als erstes fertig und ich war die erste Bewohnerin. Bis zu meinem Auszug wurde fleißig an den restlichen Wohnungen gebaut, es wohnte die ganze Zeit sonst niemand dort. Nun habe ich die NK-Abrechnung erhalten. Ich soll z.B. Reinigungskosten zahlen (es wurde aber nie gereinigt – na klar, Baustelle), Gartenpflege (es gab keinen Garten, nur Bagger), Hausmeister, Müllabholung (der Müll flog in den verschlossenen Verschlägen durch die Gegend). Auch soll ich anteilige Heizkosten (Grundkosten) zahlen, obwohl meine Heizung nicht funktionierte (hat Vermieter bei Auszug Ende November selbst überprüft) und ich frieren musste.
    Über eine Info, was davon ggf. nicht rechtmäßig abgerechnet wurde, würde ich mich freuen. Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2014 - 11:51 Antworten

      Hallo Ela,

      weisen Sie Ihren Vermieter doch genau so auf den genannten Punkte hin und bitten Sie um Stellungnahme. Im Zweifel sollten Sie Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen und/oder sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ela
        5. Januar 2014 - 13:39 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Leider interessierten den Vermieter meine Einwände nicht – er hat gar nicht erst darauf reagiert.
        Viele Grüße, Ela

  • Tim
    20. Februar 2014 - 19:37 Antworten

    Hallo,
    mein Vermieter stellt mir in der Nebenkostenabrechnung u.a. die Software für sein Nebenkostenprogramm mit 20 Euro in Rechnung. Darf er das?

    Viele Grüße
    Tim

    • Dennis Hundt
      22. Februar 2014 - 16:32 Antworten

      Hallo Tim,

      klingt im ersten Moment schwer nach Verwaltungskosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea
    8. Mai 2014 - 12:05 Antworten

    Guten Tag,

    im Hausflur stehen Möbel, für die sich trotz schriftlicher Aufforderung des Vermieters mit der Bitte um Entsorgung, niemand im Haus zuständig fühlt (man weiß nicht, wem sie gehören – können auch von einem Mieter stammen, der vor Kurzem ausgezogen ist). Nun will der Vermieter die Möbel entsorgen lassen und die Kosten hierfür auf die restlichen Mieter abwälzen. Ist dies erlaubt?

    MfG

    Lea

  • Gaby
    14. Mai 2014 - 15:45 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe heute die Nebenkostenabrechnung von 2013 / 2014 bekommen. Dort steht das ich 197.50 Euro Grundbesitzabgaben bezahlen soll, die ich noch nie bezahlen mußte und ich wohne schon 12Jahre in dieser Wohnung!

    Darf der Vermieter das?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Liebe Grüße

  • Schuhmacher
    5. Juni 2014 - 20:51 Antworten

    Guten Abend ,

    ich habe da auch ein kleines Anliegen. Was darf mein Vermieter für eine Sat Anlage umlegen in einem 17 Parteien Haus.
    Der Vermieter verlangt von jedem Mieter 64,00 €uro im Jahr in der Nk Abrechnung das geht schon 30 Jahre nach Aussage eines Nachbarn der schon solange da wohnt.
    Brauche dringend ihren Rat herzlichen Dank im vorraus !!

    Mit freundlichen Grüßen

    Schuhmacher

  • regina
    14. Juni 2014 - 13:00 Antworten

    Ein freundliches Hallo!

    ich finde mein Problem bisher nirgendwo im Internet aufgegriffen.
    Bei mir fand ein Vermieterwechsel statt, der neue Vermieter hat ein Versicherungspaket abgeschlossen, in dem sich auch Posten befinden, die nicht umlegbar sind (Rechtsschutz, Mietausfall),
    Dadurch haben sich die Versicherungskosten mehr als verdoppelt.

    Da es ein “Bundle” ist, lassen sich die Kosten der Einzelversicherungen nicht definieren, das gesamtpaket ist ja eine Mischkalkulation.
    Muss ich deshalb das gesamte Paket zahlen?

    Viele Grüße

    Regina

    • Dennis Hundt
      16. Juni 2014 - 14:25 Antworten

      Hallo Regina,

      bei einem Vollwartungsvertrag (ähnliche Konstellation) muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Teil rausrechnen. Der Link hilft Ihnen zum Verständnis bestimmt weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • regina
        19. Juni 2014 - 07:03 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Hilfe 🙂

  • Mike
    18. Juli 2014 - 18:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen und bin erschrocken.

    Grund:
    1.Kaminkehrerkosten von 3 Kaminen wurden einfach durch 5 Parteien gerechnet obwohl ich nur eine Gastherme habe und somit auch nur einen Nutzen kann. Ist es erlaubt einfach den Gesamtbetrag der Kaminkehrers durch die Parteien zu teilen. Es hängen 2 weitere Parteien an meinem Kamin mit einer Jeweils einer Gastherme.

    2. Grundsteuer wurden durch 5 Parteien gerechnet obwohl 2 Wohnungen größer sind.

    Ist das rechtlich so erlaubt?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      22. Juli 2014 - 11:07 Antworten

      Hallo Mike,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen zur Grundsteuer ein Tipp geben: Wohnfläche als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

      Ich bin nicht sicher wie hoch die Kosten für den Kaminkehrer sind, aber ich vermute es ist für den Vermieter und Schornsteinfeger nicht mehr zumutbar, die Kosten pro Zug und Wohnung auszuweisen. Wenn Sie im Erdgeschoss wohnen, müssen Sie auch anteilig die Reinigung für alle 4 oder 5 Etagen zahlen. Wenn Sie hierzu eine rechtliche Beratung wünschen, kann ich Sie nur an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dagmar
    23. Juli 2014 - 07:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich besitze eine Eigentumswohnung ohne Tiefgaragenstellplatz in einer Wohnanlage mit Tiefgarage. Die Kosten für Wartung, Versicherung und Strom bzgl. Tiefgarage sollen alle Eigentümer zahlen, egal ob Tiefgaragenstellplatzbesitzer oder nicht. Meine Frage: Kann ich diese Kosten auf den Mieter umlegen, auch wenn zu meiner Wohnung kein Tiefgaragenstellplatz gehört?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      23. Juli 2014 - 12:09 Antworten

      Hallo Dagmar,

      ein Anfang wäre, im Mietvertrag nachzulesen, ob die Umlage vereinbar wurde. Ansonsten sollten Sie sich für diese spezielle Frage an einen Anwalt wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario
    4. September 2014 - 09:18 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne ein in einem Zwei-Familien-Haus in einem Hinterhof eines großeren Mehrfamilienhauses.

    In meiner Abrechnung der umlagefähigen Kosten erfolgt die Abrechnung aber nicht nur auf dieses Zwei-Familien-Haus, sonden auf beide Objekte zusammen!
    Ich werde also auf die vollen 700 m² mit meiner Wohnung mit 70 m² berechnet.
    Ist das so korrekt?
    Unterscheiden sich nicht z.B. Grundsteuer oder Versicherungen der einzelnen Objekte?

    • Dennis Hundt
      5. September 2014 - 11:54 Antworten

      Hallo Mario,

      es ist nicht unüblich mehrere Gebäude zusammen abzurechnen. Denken Sie an gemeinsame Positionen wie Müll, die Gartenpflege oder den Winterdienst. Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie Einblick in die Abrechnungsunterlagen nehmen und die Dinge prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn
    29. September 2014 - 11:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    In unserem Mietvertrag sind Winterdienst und Umlagepflege festgehalten.
    Unser Vermieter ist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Und in seiner Grundbesitzabgabenrechnung sind diese Posten nicht enthalten. Sie werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft getragen. Die anderen Vermieter stellen diese Posten ihren Mietern nicht in Rechnung.
    Müssen wir nun trotzdem als Einzige zahlen, obwohl unser Vermieter keine Unkosten hat, da es ja aus der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt wird?

    • Dennis Hundt
      29. September 2014 - 12:26 Antworten

      Hallo Björn,

      Sie sollten prüfen was für Kosten / Arbeiten hier umgelegt werden sollen und vor allem, ob es sich um Nebenkosten handelt (oder auch nicht).

      Ob der Eigentümer die Kosten über sein Hausgeld oder über die angesparte Rücklage zahlt, ist in einem Augen zweitrangig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Björn
        29. September 2014 - 15:31 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,
        Mir geht es Detail um die Jahresabrechnung des Vermieters, auf der die beiden Posten gar nicht erscheinen. So macht er ja ein Plus, da die Verwaltung ihm die Kosten nicht weitergegeben hat. Er rechnet quasi etwas ab, wofür ihm keine Unkosten entstanden sind.
        In der Regel wären es umlagefähige Kosten. Aber er bekäme so ja Geld für etwas, was er nie bezahlt hat. Hebelt es das nicht aus? Darf sich ein Vermieter so bereichern?

        • Dennis Hundt
          29. September 2014 - 17:16 Antworten

          Hallo Björn,

          wer spart die Instandhaltungsrücklage an? Genau, die Eigentümer (und somit auch Ihr Vermieter). Ich denke es ist einzig ein buchhalterisches Problem der Hausverwaltung. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Anja
    20. Oktober 2014 - 15:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    heute kam unsere Nebenkostenabrechnung. Aufgelistet sind Kosten für die Heizungswartung. Dürfen diese auf die Mieter umgelegt werden? Desweiteren ein Betrag für einen Hauswart. Diese Arbeiten hat mein Mann allerdings erledigt, müssen wir die Kosten trotzdem übernehmen, auch wenn er für diese Aufgaben für unseren Vermieter zuständig war?

    Auch wurden uns Wassergebühren nach Quadratmetern abgerechnet, obwohl jede Wohnung eigene Wasserzähler hat. Ist dieses rechtens?

  • Sophie
    16. November 2014 - 16:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben bei der Nebenkostenabrechnung 2013 das erste mal bemerkt, dass wir die Position “Verwaltergebühren” auf unserer Nebenkostenabrechnung aufgeführt haben und anteilig 322 € bezahlen müssen.
    Jetzt haben wir uns die Abrechnungen aus den davor liegenden Jahren angesehen und bemerkt, dass dieser Posten immer mit verrechnet wurde.
    Stimmt es, dass wir zumindest für die letzten drei Jahre die bezahlten Verwaltergebühren zurückfordern können – obwohl die 12-monatige Einspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung verfallen ist?

    • Dennis Hundt
      17. November 2014 - 10:41 Antworten

      Hallo Sophie,

      genau um solche Fehler zu entdecken haben Sie die 12-monatige Widerspruchsfrist. In meinen Augen sieht es eher schlecht aus, ich will der Einschätzung eines Anwalts aber nicht vorgreifen und empfehle daher eine rechtliche Beratung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian
    19. Dezember 2014 - 00:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    In dieser sind unter anderem die Posten: Hausmeister-Vergütung; Hausreinigung; Winterdienst und z. Bsp. Gartenarbeiten enthalten.
    Doch sind die letzten drei Abrechnungsarten nicht die Tätigkeiten eines Hausmeister? Kann hier der Vermieter die Hausmeister-Vergütung gesondert oder zusätzlich abrechnen?

    Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.
    Florian

    • Dennis Hundt
      19. Dezember 2014 - 17:40 Antworten

      Hallo Florian,

      wenn Sie genau wissen wollen, was der Hausmeister gemacht hat, müssten Sie die Unterlagen einsehen. Ich kann Sie aber ein Stück weit beruhigen, es gibt auch noch Arbeiten außerhalb der genannten, die ein Hausmeister machen kann (+ Umlage der Kosten).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • melanie
    29. Dezember 2014 - 08:17 Antworten

    Hallo, darf die Gebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden, wenn ja , wieviel Prozent davon ?

    • Dennis Hundt
      29. Dezember 2014 - 12:00 Antworten

      Hallo Melanie,

      hier finden Sie einen separaten Artikel zur Gebäudeversicherung. Der hilft Ihnen weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Clemens
    26. Januar 2015 - 19:49 Antworten

    Guten Abend,

    mein Vermieter berechnet mir in der Nebenkostenabrechnung seine Mitgliedschaft im “Haus- & Grundbesitzerverein”. Ist dies tatsächlich unter “sonstige Betriebskosten” zulässig?
    Meine Recherchen haben leider nichts weiter dazu ergeben.

    Danke vorab.

    • Dennis Hundt
      27. Januar 2015 - 08:20 Antworten

      Hallo Clemens,

      nein, eine Mitgliedschaft ist natürlich nicht umlegbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg
    6. März 2015 - 07:19 Antworten

    Darf mein Vermieter die Grunderwerbssteuer in die Nebenkosten einbeziehen?

  • Britta
    26. Juni 2015 - 10:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen seit Mai 2013 in der Mietwohnung und haben für 2014 erstmals eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Jetzt haben wir Heikosten(Öl) in Höhe von 2.000 € berechnet bekommen. Ich habe mir die Rechnung zeigen lassen und die ist von Dez 2013. Kann er die in die NK-Abrechnung von 2014 rein nehmen oder ist das verjährt? Wir sehen das nicht wirklich ein noch so viel Nachzuzahlen (ca. 1000,-€). Außerdem haben wir uns ein Haus gekauft und ziehen bald aus…

    Danke schon mal im Voraus.

  • S. Lehmann
    9. Januar 2016 - 06:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    seid Mitte Juni 2015 habe ich ein kleines 1 Zimmer Appartement von 23,75 qm gemietet. Mein Mietzins hierfür beträgt 160 Netto + 130 € NK. Jetzt habe ich meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten mit einer Nachzahlungsaufforderung von knapp 300 € !. Ausgewiesen sind, Wasser und Kanalgebühren, Müllabfuhr, Grundsteuer, Algemeinstrom, Kabel-TV, Feuer-Wasser-Sturm-Vers., Haftpflichtversicherung, Warmwasseraufbereitung und Heizkosten.
    Die Betriebskosten/Heizkostenabrechnung weist einen Abrechnungszeitraum (Mietzeitraum – Mietnutzungszeitraum) vom 1. Mai – bis 31.12.2015 aus. In diesem Haus befinden sich 4 Wohneinheiten, wobei die Wohnraumflächen verschieden sind. Die Berechnung des Heizkostenanteils erfolgt an den Kosten der Heizanlage bzw. der gesamten Heizkosten /Verbrauchseinheiten. Diese wurden durch die 4 W-Einheiten geteilt + zusätzlich beheizte Fläche. Meine ausgewiesenen Heizkosten belaufen sich somit auf 459,39 €. Für mich ist dies nicht Nachvollziehbar und ich möchte Widerspruch einlegen. Muss ich trotzdem vorab die Nachzahlung leisten?

    Vielen Dank im Votaus.

  • Nicole
    12. Februar 2016 - 10:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere Betriebskostenabrechnung 2015 enthält die Position Gewässerumlagebescheid 2013 die von der Stadt am 25.08.2015 erhoben wurde. Auch der Gewässerumlagebescheid 2012 vom 15.04.2014 wurde in dieser Abrechnung mit umgelegt. Die Beträge wurden in den Nebenkosten (bei Frischwasser/Abwasser) und anteilig nach qm umgelegt. Ist dies richtig bzw. rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

  • Ulrich Nissler
    15. März 2016 - 19:19 Antworten

    Hallo Herr Hunde
    Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung 2015 die Kosten für die Pelletofenwartung, die allerdings im Januar 2016 stattgefunden hat eingerechnet.Ist das zulässig? Die Kosten müssten doch erst in der Abrechnung 2016 auftauchen.
    Liebe Grüße
    Ulli

    • Dennis Hundt
      17. März 2016 - 11:52 Antworten

      Hallo Ulli,

      es handelt sich sicher um die verspätete Wartung für 2015. Aber fragen Sie am besten beim Vermieter nach, warum er die Kosten in 2015 abrechnen möchte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Volker
    23. März 2016 - 21:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meiner gewerblichen Betriebskostenabrechnung erscheinen mir die Kosten für den Objektservice (Treppenhaus- und WC-Reinigung der gemeinsamen Fläche, 3 Praxen im Haus) in einem schlechten Preis-Leistungsverhältnis. Habe ich als Mieter ein Anrecht darauf, dass noch andere Kostenvoranschläge von Anbietern eingeholt werden oder dass ich in die Entscheidung für eine Firma involviert werde?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!

    Beste Grüße,

    Volker

  • Dieter Klein
    22. April 2016 - 18:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir haben vor ein paar Monaten eine Wasserentkalkungsanlage bekommen und wir haben dann ein Schreiben vom Vermieter bekommen, dass wir bitte die Nebenkosten um 25€ monatl. erhöhen sollen um das Gerär abzubezahlen. Ist das rechtens, dass wir Mieter das Gerät zahlen?
    Vielen Dank für die Antwort 🙂

    Dieter Klein

    • Dennis Hundt
      23. April 2016 - 00:28 Antworten

      Hallo Dieter,

      vielleicht handelt es sich um eine Modernisierung. Recherchieren Sie in diese Richtung. Dann muss es aber auch eine entsprechende Mieterhöhung sein. Sie als Mieter sind ja schließlich nicht die Bank des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulrike Stutz
    23. Mai 2016 - 14:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserem Mietshaus wohnt im Erdgeschoss die Vermieterin mit ihrem Lebnensgefährten, im zweiten Stock sind zwei Wohnungen mit je einer Person und im Dachgeschoss wurde eine Ferienwohnung eingerichtet. Lt letzter Nebenkostenabrechnung werden für die Müllgebühren drei Personen berechnet. Die Feriengäste benutzen die Mülltonnen jedoch mit, und der Lebensgefährte wird gar nicht berücksichtigt. Muss Vermieterin dies nicht auch auf der nebenkostenabrechnung berücksichtigen? Zudem sind die Gebühren für Allgemeinstrom von 17 auf 109 Euro gestiegen. (Außenlampe/Licht Treppenhaus). Außerdem würde mich interessieren, ob ich Kosten für die Wasserzähler in Kauf nehmen muss?
    U. Stutz

    • Dennis Hundt
      24. Mai 2016 - 01:05 Antworten

      Hallo Frau Stutz,

      natürlich müssen alle dauerhaft im Haus lebenden Mieter berücksichtig werden. Auch die Feriengästen müssen in einem fairen Schlüssel auftauchen.

      Warum die Kosten für den Allgemeinstrom sich dermaßen verteuert haben, sollten Sie beim Vermieter erfragen.

      Hier mehr zum Thema Zähler: Wie muss der Vermieter die Wasserkosten abrechnen – Sind Wasserzähler Pflicht?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Franzi
    31. Mai 2016 - 14:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in unserer Nebenkostenabrechnung für 2015 werden Kosten für Verwaltervergütung, Kontoführung und Reparaturen aufgeführt und umgelegt. Ist das rechtens?

    Liebe Grüße

    Franziska Groß

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2016 - 14:39 Antworten

      Hallo Franzi,

      all diese Kosten finden Sie oben in der Liste wieder, richtig?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cantadora
    17. Juni 2016 - 13:40 Antworten

    Hallo, Herr Hundt! Ich habe zwei Fragen:
    1. Bei dem Mietshaus in dem wir wohnen wird die Außenfassade renoviert. Darf unser Vermieter die Kosten oder einen Teil davon an die Mieter umlegen? Immerhin sind es rund 30-35.000 € die anfallen werden.
    2. Nach einem Brand – der unvorsichtigerweise durch uns verursacht wurde und bei welchem die Fassade des Anbaus beschädigt wurde, hat unsere Versicherung die Renovierungskosten übernommen. Es besteht die Gefahr, dass dieser Anbau durch die Renovierung am Haupthaus beschädigt wird. Können wir darauf bestehen, dass die neue Firma die nun das Haupthaus renoviert den Anbau abdeckt?

    • Dennis Hundt
      19. Juni 2016 - 12:57 Antworten

      Hallo Cantadora,

      die Kosten der Fassadenrenovierung / Dämmung kann ggf. als Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden. Mit dem Nebenkosten hat das aber nichts zu tun.

      Leider kann ich Ihnen bei Ihrer zweiten Frage nicht helfen, da ich die individuellen Gegebenheiten nicht kenne.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Olga
    4. Juli 2016 - 13:55 Antworten

    Hallo Her Hundt,

    bei uns wurde im Februar diesen Jahres bei einer Eigentumsversammlung (ich bin Mieter) beschlossen, dass die Heizungsanlage erneuert wird. Diese wurde auch im Mai durchgeführt. Mein Vermieter hat mich im Februar darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mir die Kosten mit den nächsten Nebenkostenabrechnungen über 3 Jahre (2016,2017,2018) verteilt an mich weiter gibt. Was dann 140,- pro Jahr wären.
    Nun habe ich meine NKA 2015 bekommen und da ist schon der erste Anteil mit aufgeführt.
    Meiner Meinung nach darf er mir die Kosten in die Abrechnung 2015 nicht reinnehmen, da die Kosten erst dieses Jahr entstanden sind. Liege ich da falsch?
    Bitte um Hilfe. Danke.

    • Dennis Hundt
      4. Juli 2016 - 19:40 Antworten

      Hallo Olga,

      eine Erneuerung der Heizung hat in den Nebenkosten ohnehin nicht zu suchen. Bitte prüfen Sie im Zweifel genau, was hier gemacht wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Olga
        5. Juli 2016 - 09:27 Antworten

        Oh, habe ihre Antwort hier gar nicht angezeigt bekommen. Entschuldigen Sie die erneute Frage.
        Also es wurde die zentrale Heizung in unserer Hausanlage getauscht. Angeblich werden wir jetzt an Heizungskosten sparen und es wäre für mich nur ein Vorteil das wir sie jetzt haben.
        Nur habe ich bis jetzt überhaupt nicht nichts davon gehabt und soll schon zahlen?!

        • Dennis Hundt
          6. Juli 2016 - 13:34 Antworten

          Hallo Olga,

          wie gesagt, die Erneuerung der Heizung hat nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Udo und Barbara Kocher
    6. Juli 2016 - 10:36 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in der letzten Nebenkostenabrechnung nach unserem Auszug aus der Wohnung sind Kosten für
    – Grünpflege Lohn
    – Baumpflege Material
    – Baumpflege Lohn
    – Gartenpflege
    aufgelistet. Da diese Nebenkostenabrechnung anderweitige Fehler enthielt, haben wir widersprochen. Nun haben wir erfahren, dass die Kosten für die Baumpflege, die aus einer Baumfällung und dem Beschneiden von Ästen resultieren, nicht umlagefähig sind. Diese werden wir daher jetzt auch nicht bezahlen. Nun zur Frage: Die Posten Baumpflege sind im Laufe unserer Mietdauer von 2005 bis 2015 jedes Jahr in Rechnung gestellt worden, da hier und da immer mal wieder ein Baum gefällt wurde oder kranke Äste entfernt wurden. Kann ich diese Kosten auf so lange Zeit rückwirkend vom Vermieter zu rück verlangen?

    Danke und viele Grüße aus Wuppertal

    Udo und Barbara Kocher

  • Mona
    1. August 2016 - 11:56 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!

    Bei einer Reparatur der Therme läßt der Vermieter uns die Fahrtkosten zahlen. Ist das sein Recht oder können wir die Fahrtkosten ebenso ihn bezahlen lassen?

    Vielen Dank!
    (Wien, Österreich)

    • Dennis Hundt
      1. August 2016 - 15:53 Antworten

      Hallo Mona,

      hier geht es um Nebenkostenabrechnungen aus Deutschland. In Deutschland wüsste ich nicht, warum der Mieter die Fahrkosten für eine Reparatur übernehmen sollte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirk Hetzel
    6. Oktober 2016 - 15:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf der Vermieter mir die volle Summe einer Thermostat Überprüfung in Rechnung stellen, die von einer Firma durchgeführt wurde?

    Vielen Dank

    Dirk

    • Dennis Hundt
      7. Oktober 2016 - 16:15 Antworten

      Hallo Dirk,

      wenn die Umlage der Wartung vereinbart ist, dann können auch 100% umgelegt werden. Es werden ja auch z.B. 100% der Kosten für die Treppenhausreinigung umgelegt. Die Frage ist also “ob” und nicht “wie viel”.

      vgdh

  • Angela Reuter
    31. Dezember 2016 - 09:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Nach einem Eigentümerwechsel im Jahr 2014/2015, haben wir nun die erste Abrechnung des neuen Vermieters für das Jahr 2015 erhalten. Darin sind neue Posten wie Hausmeister aufgeführt und Multimedia. Den angeblichen Hausmeister haben wir noch nie gesehen, geschweige denn Kontaktdaten dessen. In diesem Jahr (2016) wurde ein Kabelanschluss erneuert für den wir jetztdie Grundgebühr zahlen sollen, der aber im Abrechnungszeitraum nicht einmal existierte. Zudem stehen auf der Abrechnung 11 Mieter, wir haben jedoch eigentlich 12, da wir im Monat August des Jahres 2015 ein Kind bekommen haben. Dieses ist auch als dritte Person in unserem Hausgalt gemeldet, wird aber für das komplette Jahr 2015 berechnet. Außerdem wohnen wir in einem 6 Parteien Miethaus, bis auf die Wohnungen im Erdgeschoss, sind alle identisch, angeblich haben wir aber 13 Quadratmeter mehr Wohnfläche und demnach wird das dann auch berechnet. Wir sollen 450€ nachzahlen, vor dem Eigentümerwechsel kamen wir immer auf knapp 100€, das macht einen schon stutzig, vorallem da wir 30€ mehr Miete monatlich zahlen als wir müssen, um dem was jetzt kam eigentlich aus dem weg zu gehen. Haben Sie vielleicht einen Rat?

  • Angie Soler
    4. Januar 2017 - 10:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne seit 4 Jahren in meiner Wohnung und bin im gleichen Zeitraum Hausmeister. Wir sind im Haus 4 Parteien. Mir werden 30 Euro pro Monat dafür vergütet. Auffällig ist das auf meine Nebenkostenabrechnungen. Auch der Hausmeister abgerechnet wird, heisst ich selber bezahle mir 90 euro selber als Lohn pro Jahr, so das aus den zugesagten 360€ mir nur 270€ pro Jahr vergütet werden.

    Ich finde das unfair und nicht rechtens.

    Können Sie mir weiterhelfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Soler

    • Dennis Hundt
      4. Januar 2017 - 18:45 Antworten

      Hallo Angie,

      Sie zahlen als Mieter anteilige auch Ihnen Lohn über die Nebenkosten – das ist normal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alana Rink
    3. Mai 2017 - 12:34 Antworten

    Hallo,

    darf meine Vermieterin Malerkosten für das Vordach an mich abwälzen?

    MfG Alana Rink

    • Dennis Hundt
      4. Mai 2017 - 09:02 Antworten

      Hallo Alana,

      das sind i.d.R. Instandhaltungskosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nele
    4. Mai 2017 - 14:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unser Vermieter legt immer alle Kosten (Grundstuer,Gebäudevers., Grundbesitzerhaftpflicht, Niederschlagsgebühr, Schornsteinfeger, Heizkesselreinigung, Wartung Rauchmelder) komplett auf uns um. Das ist teilweise soweit ok, denn wir sind die einzigen Mieter. Allerdings ist im Mietvertrag festgehalten, dass wir das ganze Haus und Garten mit Ausnahme eines Zimmers und des angebauten Schuppens gemietete haben (diese nutz der Vermieter als Möbellager bzw. für seine eigenen Gartengeräte).
    Müsste die nicht gemietete Fläche nicht bei Grundsteuer, Niederschlagsgebühr, und Versicherung rausgerechnet werden?

    Viele Grüße
    Nele

    • Dennis Hundt
      6. Mai 2017 - 19:45 Antworten

      Hallo Nele,

      ich kenne nicht die genauen Gegebenheiten vor Ort und die Vereinbarung im Mietvertrag, denke aber, Ihre Auffassung ist nachvollziehbar. Sprechen Sie Ihren Vermieter doch darauf an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Gutzeit
    2. Juni 2017 - 13:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben folgende Situation.

    In unserer Mietwohnung wird vom Vermieter eine Kabelgrundversorgung (Kabel-TV) bereitgestellt. Wir zahlen 20€ per Monat für diese Grundversorgung innerhalb unserer Nebenkosten. Die Kosten des Sammelanschluß werden pro Einheit umgelegt. Soweit so gut. Beim Einzug buchten wir beim gleichen Anbieter Internet und Telefon (Festnetz) mit dazu.
    Der Kabelbetreiber erläßt uns 10€ per Monat da ja bereits die Grundversorgung durch den Vermieter abgedeckt ist.

    Auf Nachfragen beim Kabelanbieter würde eine Grundversorgung, direkt über den Kabelbetreiber, 10€ kosten bzw. 5€ in den ersten 12 Monaten durch Rabattaktion.

    Weiter Recherchen unserseits haben ergeben, das die Kosten bei Sammelanschlüssen mit den Kabelanbietern in der Regel wesentlich günstiger sind als ein Einzelanschluss.

    Nun meine eigentliche Frage.

    Kann der Vermieter mir diese zusätzliche Leistung teurer verkaufen als ich sie privat einkaufen kann?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    martin Gutzeit

    • Dennis Hundt
      2. Juni 2017 - 16:17 Antworten

      Hallo Martin,

      entscheidend ist der vom Vermieter bezahlte Betrag, aber auch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie werden mit Sicherheit auch jemadenen finden, der für weniger Geld das Treppenhaus reinigt oder Schnee schiebt – das einfach zum Vergleich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Losch
    27. Juni 2017 - 10:32 Antworten

    Guten Tag Hr. Hundt,

    in unserer Nebenkostenabrechnung fand ich den Posten “Straßenbaubeitrag Stadt”. Dieser wurde nach §8 des Kommunalabgabengesetzes für die Verbesserung der Straßenbeleuchtungseinrichtung erhoben. Dies bevorteilt das Grundstück, auf dem sich unsere Mietwohnung befindet.

    Meine Frage nun: Handelt es sich um umlegbare Nebenkosten?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Linda Losch

  • Mirijam Passmann
    8. Dezember 2017 - 13:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe seit fast 10 Jahren eine Garage in der Nachbarschaft angemietet und bisher nie Nebenkosten bezahlt. Heute ist dann eine Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert, welche Gebäudeversicherung und Grundsteuer ausweist. Ist dies ohne jegliche Ankündigung rechtens?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    Mirijam

    • Dennis Hundt
      11. Dezember 2017 - 16:19 Antworten

      Hallo Mirijam,

      lesen Sie im Mietvertrag nach, ob eine Nebenkostenvorauszahlung + Abrechnung vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alfred Schellberg
    9. Februar 2018 - 14:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Unser Vermieter hat uns ohne vorherige Benachrichtigung die Gebädeversicherung mit erhöhten Kostenanteil (Elementarversicherung) sowie dazu noch eine Glasversicherung in die Betriebskostenabrechnung eingerechnet,welche
    jetzt enorm Teurer ist und zu einer grösseren Nachzahlung führt.
    Ist das rechtens und muss er uns vorher darüber Invormieren.

    Alfred Schellberg

  • Matthias K.
    12. März 2018 - 13:09 Antworten

    Hallo,

    wir haben letztes Jahr in unserer gemieteten Doppelhaushälfte eine neue Kläranlage bekommen. Die Reinigung der alten Anlage wurde uns nun in der Nebenkostenabrechung mit angerechnet. 1.120 Euro! Darf unser Vermieter dies so einfach tun?

    Im Vorraus schon vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Matthias K.

  • Furkan Ö.
    10. Mai 2019 - 18:53 Antworten

    Hallo,

    kann man als Vermieter die Erstellungskosten für die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, zum Beispiel in Höhe von 30,00 EUR.

    Viele Grüße

    Furkan Ö.

  • Urs Henrie
    16. August 2019 - 20:01 Antworten

    Sind Kosten für einen Hausmeisterraum zur Lagerung von Putzmittel, Werkzeug etc. umlagefähig?

  • Tobias List
    4. September 2019 - 18:57 Antworten

    Hallo, ich wohne innerhalb eines Mehrfamilienhauses in einer Souterrainwohnung mit seperatem Hauseingang. Zum “Haupteingang” habe ich keinen Zugang, Keller, Schlüssel, etc. Auch mein Briefkasten ist an meinem eigenen Hauseingang.
    Jedoch verlangt der Vermieter von mir für die Treppenhausreinigung mit aufzukommen, da ich im selben Haus wohnen würde. Wie gesagt, ich habe dort weder Keller, noch Briefkasten und auch keinen Schlüssel für die Haustüre.
    Ist dies zulässig?

  • Harald Janberg
    14. Oktober 2019 - 19:47 Antworten

    Hallo, ich wohne in einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Die Nebenkosten werden vertragsgemäß nach Personenzahl berechnet. In der Vermieterwohnung lebten bislang die Vermieter (Ehepaar). Seit diesem Jahr ist der Sohn dort nahezu kontinuierlich anwesend. Sind somit die Nebenkosten nicht mehr durch drei, sondern durch 4 Personen zu teilen, oder wird das als Besuch bewertet? (Ob der Sohn eine eigene Wohnung hat, weiß ich nicht, es sieht nicht danach aus.)
    Harald J.

  • Michael W
    15. November 2019 - 19:52 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    wohne hier in einem Mehrfamilienhaus, indem ca. 40 % der Wohnfläche gerwerblich an Monteure vermietet sind, hier sind teils 4 Leute auf 30 qm untergebracht, in der Nebenkostenabrechnung wird dieser Anteil nicht rausgerechnet, der Vermieter behauptet dass dies Ferienwohnungen und somit nicht gewerblich wären, jedoch ist ein sehr hohes Aufkommen an Monteuren, die zu einem Festtarif pro Tag ( 10 € ) abgerechnet werden, jedoch sehr viel Warmwasser durch Dusche und Heizung verbrauchen, bevor diese Leute im Haus waren habe ich immer ca 500 € rausgekriegt, jetzt muss ich immer 150 bis 250 € nachzahlen.
    Ist da rechtlich was zu machen?
    Vielen Dank für Ihr Feedback

    Freundliche Grüße – Michael W

    • Dennis Hundt
      21. November 2019 - 21:21 Antworten

      Hallo Michael,

      schwierig. Ich denke, ein Haus Haus kann so nicht dauerhaft gemischt vermietet werden – das passt nicht mit dem Hausfrieden. Ich würde Ihnen empfehlen, gezielt nach passender Rechtsprechung zu suchen. Ich kann Ihnen hier leider nicht wirklich helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael W
    23. Dezember 2019 - 07:56 Antworten

    Vielen Dank noch für die Rückantwort, Herr Hundt und frohes Fest!
    Freundliche Grüße _Michael W

  • Peter V.
    17. August 2020 - 10:33 Antworten

    Hallo,
    es geht um eine Stromabrechnung die mit den Nebenkosten verrechnet wurde.Es handelt sich hierbei um einen Wasserschaden im Haus.Hier kam ein Entfeuchtungsgerät einer Fremdfirma durch die Hausverwaltung zum Einsatz , dass 2 Wochen lang im Betrieb war.Das Gerät lief auf den Wohnungsstrom.Normalerweise müsste doch der Mieter diese Kosten erstattet bekommen.Komischerweise war das nicht der Fall und es wurde in die Nebenkostenabrechnung der Wohnung mit hineingenommen durch die Hausverwaltung.Ist das rechtens.

    Gruß
    Peter V.

    • Dennis Hundt
      17. August 2020 - 12:29 Antworten

      Hallo Peter,

      ja, die Kosten müssen dem Mieter erstattet werden. Es ist nicht ideal, aber das Guthaben könnte auch mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Budau
    28. August 2020 - 08:02 Antworten

    Darf mein Vermieter von mir 200 Euro für Sperrmüllentsorgung verlangen der nicht in meinem Keller war.

  • Ella Koc
    21. September 2020 - 11:55 Antworten

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Ich bin im Dezember 2019 eingezogen, nun wurde eine Gebäudereinigung aufgeführt welche aber von Januar bis April 2019 stattgefunden hat.
    Nach der Nachfrage wurde mir plump gesagt: „ Die entstanden Kosten werden jedoch an alle Mieter des Hauses umgelegt, auch wenn Sie erst im Dezember 2019 eingezogen sind.“ und darüber hinaus „ Die Nebenkostenabrechnung wird nach dem Abflussprinzip erstellt, dies bedeutet, dass der Vermieter die Nebenkosten abrechnet, die er selbst innerhalb des Abrechnungszeitraums als Ausgaben trägt. Das bedeutet, er setzt all die Kosten an, für die er im Abrechnungszeitraum Rechnungen bekommt und bezahlt.“ .

    Dürfen die das?
    Kann ich dagegen angehen?
    Soll ich nach einem Paragraph im Mietvertrag fragen?

    Liebe Grüße

  • Lisa
    21. Oktober 2020 - 11:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine FRage ist:
    Sind die wiederkehrenden Prüfungen gem. PrüfVO NRW umlagefähig?

    Es gibt Anlagen die müssen alle 3 & alle 6 Jahre geprüft werden.
    Darf man diese Kosten davon auf die Mieter umlegen?

    Ich bitte um Antwort und bedanke mich

    LG
    Lisa

    • Dennis Hundt
      21. Oktober 2020 - 19:15 Antworten

      Hallo Lisa,

      auch Kosten die nur alle paar Jahre anfallen können Nebenkosten sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Shanice
    28. Januar 2022 - 11:09 Antworten

    Guten Tag,

    Wir haben in unserem Haus einen Waschraum. Dieser hat eine Tür, die von Mitmietern ständig ausgehangen wird. Nach mehrmaligen Fragen und letztendlich einer Beschwerde bei der Hausverwaltung, muss die Tür binnen 5 Tagen von der Mietpartei, die die Tür aushängt, wieder eingehangen werden. Passiert dies nicht, wird ein Handwerker bestellt, der dies übernimmt. Die Kosten (und eventuelle Folgekosten, falls die Tür wieder ausgebaut wird) sollen auf die Mieter umgelegt werden. Ist dies zulässig?

    • Dennis Hundt
      28. Januar 2022 - 12:39 Antworten

      Hallo Shanice,

      das ist sicher als freundliche Aufforderung zu verstehen, dies in Zukunft zu unterlassen. Meines Erachtens handelt es sich nicht um umlegbare Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Malicki
    23. Dezember 2023 - 14:55 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich wollte wissen ob es zulässig ist, den Abrechnungsservice in der Betriebskostenaufstellung von 39,69€ in Rechnung zu stellen.
    Des weitern ist der Posten, Nutzerbezogene Kosten von 21,42 aufgeführt. in klammer steht: Kostenteilung bei Nutzerwechsel
    Laut Abrechnung hätte ich ein Guthaben von 7 € habe 9 Monate in der Wohnung gelebt.
    Meine ehemalige. Nachbarin bekam ca 600€ heraus da stimmt doch was nicht.
    Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort
    LG Thomas

  • Sigrid
    24. Juni 2024 - 11:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter möchte an der Heizung diverse Teile austauschen lassen. Die Heizung funktioniert zu 100%. Der Vermieter hat erklärt, dass er den Austausch der Teile rein vorsorglich vornehmen möchte, damit es nicht in der Zukunft zu einem möglichen Heizungsproblem kommt.
    Meine Frage: Sind die Kosten (Teile und Arbeit) auf mich als Mieter für vorsorgliche Instandhaltung umlegbar?

    Viele Grüße

    Sigrid

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2024 - 20:44 Antworten

      Hallo Sigrid,

      Instandhaltungskosten (auch vorsorgliche) sind immer Sache des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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